Pflege. Versorgung. Finanzierung.

Pflegeformen

Wenn es nicht mehr möglich ist, sich selbstständig um den Einkauf, den Haushalt oder die Körperpflege zu kümmern, kann man diese Aufgaben an eine Pflegekraft übertragen. Dabei bestimmen die auszuführenden Aufgaben die Wahl der Pflegeform. Welche Form der Pflege welche Leistungen einschließt, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) genauestens geregelt. Machen Sie sich hier mit den unterschiedlichen Pflegeformen vertraut.

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Vier Pflege- und vier Leistungsformen

Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenkassenversicherung umfasst alle Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (zu der auch die Pflegeversicherung zählt). Hier haben alle wichtigen Begrifflichkeiten aus diesem Themenkreis ihren Ursprung.

Grundsätzlich lassen sich insgesamt vier Leistungsformen und vier Pflegeformen unterscheiden. Die Pflegeformen unterteilen sich in weitere Pflegearten.

Die vier Pflegeformen

Die ambulante Pflege

Diese Leistungen können in der ambulanten Pflege erbracht werden:

Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege (Intensivpflege)

Der ambulante Pflegedienst unterstützt alte und kranke Menschen dabei, ihren Alltag zu Hause zu bewältigen.

Während die häusliche Pflege jene Form der Pflege ist, die sich alte Menschen am häufigsten wünschen, ist sie jedoch nicht immer und in jedem Fall realisierbar. Oft entscheiden die Räumlichkeiten über die Machbarkeit mit. Barrierefreiheit spielt hier eine entscheidende Rolle. Gut für alle, die rechtzeitig einen Umbau realisiert haben.

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Die teilstationäre Pflege

Diese Leistungen können in der ambulanten Pflege erbracht werden:

Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege (Intensivpflege)

Bei der teilstationären Pflege begibt sich die oder der Pflegebedürftige zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten in eine Pflegeeinrichtung.

Der Großteil der Pflegebedürftigen sieht die teilstationäre Pflege als positive Ergänzung zur Pflege zu Hause an. Als Vorteil sehen sie dabei die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Nutzung von Freizeitangeboten. Der Austausch mit anderen Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation steigert das Wohlbefinden.

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Die vollstationäre Pflege

Diese Leistungen können in der ambulanten Pflege erbracht werden:

Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege (Intensivpflege)

Die vollstationäre Pflege ist die einzige Pflegeform, die eine kontinuierliche Betreuung rund um die Uhr gewährleistet. In der Regel zieht man diese Pflegeform immer dann in Betracht, wenn eine Betreuung zu Hause aufgrund des Schweregrads der Erkrankung nicht mehr möglich ist.

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Sonderpflegeformen

Diese Leistungen können in der ambulanten Pflege erbracht werden:

Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege

Zu den Sonderpflegeformen gehören die Intensivpflege sowie die Palliativ- und Hospizpflege. Die Palliativ- und Hospizpflege betreut und begleitet Sterbende und deren Angehörige.

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Wussten Sie ... ?

So unangenehm es auch sein mag – auch die letzte Lebensphase gehört geplant. Dazu gehört auch das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

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    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
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