Ein Pflegegrad ist Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten – z.B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Erfahren Sie, wie man den Antrag auf Pflegegrad stellt, wo der Antrag einzureichen ist und welche Möglichkeiten Ihnen bei einer Ablehnung des Antrags bleiben.
Der Pflegegeld Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Diese ist der Krankenkasse angegliedert – die Adresse / Anschrift ist also identisch.
Rufen Sie ganz einfach bei der zuständigen Pflegeversicherung an und erläutern Sie Ihr Anliegen. Die Versicherung wird Ihnen daraufhin ein Formular zusenden, welches Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r ausfüllen muss. Auch ein gesetzl. Betreuer ist zum Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars autorisiert.
Alternativ zum Anruf können Sie Ihr Anliegen schriftlich (formlos) an die Pflegeversicherung formulieren. Wenn Sie ein Musterschreiben /-Formular aus dem Internet verwenden, brauchen Sie das Anschreiben nicht selber formulieren.
Die Pflegestützpunkte in Deutschland unterstützen bei der Antragstellung. Den nächsten Pflegestützpunkt (allgemeine Beratungsstelle) in Ihrer Region finden Sie hier.
Infos und Adressen der einzelnen Versicherungen:
AOK | Barmer | DAK | TK | Knappschaft | KKH | IKK Classic | Signal Iduna | Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) | SBK | Allianz
Sobald die Pflegekasse den vollständigen Antrag erhalten hat, wird diese einen Termin zur Begutachtung ansetzen. Das Gutachten wird bei den gesetzlichen Pflegeversicherungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt. Bei privat Versicherten ist die MEDICPROOF GmbH zuständig. Nach dem Hausbesuch wird eine Empfehlung an die Versicherung abgegeben. Diese entscheidet letzten Endes darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad vergeben / zugeteilt wird. Bei der Begutachtung wird außerdem festgestellt, welche Hilfsmittel und Maßnahmen bei der selbstständigen Gestaltung des Alltags sinnvoll wären.
Beschönigen Sie Ihre Situation nicht, sondern antworten Sie wahrheitsgemäß auf die Frage des Gutachters. Eine Pflegetagebuch, in dem Sie schwierige Situationen im Alltag festhalten, kann dem Gutachter helfen, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das Gutachten dauert im Schnitt eine Stunde.
Bei Pflegegrad 1 ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gering. Die Mindestpunktzahl im Gutachten beträgt 12,5 Punkte, die maximale Punktzahl 26.
Im zweiten Pflegegrad spricht man von “erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit”. Die im Gutachten notwendige Punktzahl, um Pflegegrad 2 zu erhalten, beträgt 27.
Pflegegrad 3 erhält man, wenn die “Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt” ist. Das entspricht einer Punktzahl von 47,5 bis 69 Punkten im Gutachten.
Wird im Gutachten eine Punktzahl von 70 bis maximal 89 Punkten erreicht, wird der Gutachter die Zuteilung von Pflegegrad 4 empfehlen. Damit ist eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” nachgewiesen.
Der höchste Pflegegrad – Pflegegrad 5 – wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Im Gutachten ist dazu eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkte notwendig
Haben Sie den Eindruck, dass der bisherige Pflegegrad nicht mehr dem akuten Pflegebedarf entspricht, können Sie eine Überprüfung beantragen – also einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch hier ist wie beim Erstantrag ein formloses Schreiben oder die telefonische Kontaktaufnahme ausreichend.
Sollten Erstantrag oder Höherstufung abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit bin in vier Wochen nach Eingang des Bescheids, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen. Tipp: Nach Eingang des Widerspruch schreiben haben Sie weitere vier Wochen Zeit, um genau zu erklären, wieso Sie die Entscheidung der Versicherung für falsch halten. Diese Erklärung senden Sie an den zuständigen MDK (bei gesetzl. Versicherten) bzw. die Medicproof GmbH (bei privat Versicherten). Persönliche Unterstützung erhalten Sie auch hier bei den Pflegestützpunkten vor Ort.
In besonders prekären Fällen, kann ein Pflegegrad Eilantrag gestellt werden. Dabei wird die Entscheidung “nach Aktenlage” getroffen. Erst nach der Entscheidung der Pflegekasse wird diese eine Überprüfung durch den MDK oder die MEDICPROOF GmbH anordnen. Ein mögliche Szenario für einen Eilantrag ist ein eine OP oder Krankheit mit Krankenhausaufenthalt, bei der ein/e Betroffene/r mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist und den Alltag nicht eigenständig bewältigen kann.
Fachautorin für Alter und Pflege
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Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.