Erstantrag. Höherstufung. Widerspruch.

Pflegegrad beantragen

Ein Pflegegrad ist Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten – z.B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Erfahren Sie, wie man den Antrag auf Pflegegrad stellt, wo der Antrag einzureichen ist und welche Möglichkeiten Ihnen bei einer Ablehnung des Antrags bleiben.

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Erstantrag: 
Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?

Der Pflegegeld Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Diese ist der Krankenkasse angegliedert – die Adresse / Anschrift ist also identisch.

Antrag per Telefon

Rufen Sie ganz einfach bei der zuständigen Pflegeversicherung an und erläutern Sie Ihr Anliegen. Die Versicherung wird Ihnen daraufhin ein Formular zusenden, welches Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r ausfüllen muss. Auch ein gesetzl. Betreuer ist zum Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars autorisiert.

Formloses Anschreiben

Alternativ zum Anruf können Sie Ihr Anliegen schriftlich (formlos) an die Pflegeversicherung formulieren. Wenn Sie ein Musterschreiben /-Formular aus dem Internet verwenden, brauchen Sie das Anschreiben nicht selber formulieren. 

Antragstellung über Pflegestützpunkt

Die Pflegestützpunkte in Deutschland unterstützen bei der Antragstellung. Den nächsten Pflegestützpunkt (allgemeine Beratungsstelle) in Ihrer Region finden Sie hier.

Infos und Adressen der einzelnen Versicherungen:

AOK | Barmer | DAK | TK | Knappschaft | KKH | IKK Classic | Signal Iduna | Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) | SBK | Allianz

Was passiert nach der Antragstellung?

Sobald die Pflegekasse den vollständigen Antrag erhalten hat, wird diese einen Termin zur Begutachtung ansetzen. Das Gutachten wird bei den gesetzlichen Pflegeversicherungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt. Bei privat Versicherten ist die MEDICPROOF GmbH zuständig. Nach dem Hausbesuch wird eine Empfehlung an die Versicherung abgegeben. Diese entscheidet letzten Endes darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad vergeben / zugeteilt wird. Bei der Begutachtung wird außerdem festgestellt, welche Hilfsmittel und Maßnahmen bei der selbstständigen Gestaltung des Alltags sinnvoll wären.

Pflegegrad Voraussetzungen

  • Die Grundvoraussetzung für einen Pflegegrad ist, dass der Antragsteller bereits seit mindestens zwei Jahren in die Pflegekasse eingezahlt hat. Die zweite Säule bildet das Abschneiden im Gutachten. In sechs verschiedenen Feldern vergibt der Gutachter Punkte, die Auskunft über den Pflegebedarf geben. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher der zu erwartende Pflegegrad.Im Fragebogen NBA ( NBA = „Neues Begutachtungsassessment) können maximal 100 Punkte erreicht werden.
  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit Anforderungen, die krankheits- oder therapiebedingt sind
  • Gestaltung des Alltags sowie Pflege der sozialen Kontakte

Tipps fürs Gutachten:

Beschönigen Sie Ihre Situation nicht, sondern antworten Sie wahrheitsgemäß auf die Frage des Gutachters. Eine Pflegetagebuch, in dem Sie schwierige Situationen im Alltag festhalten, kann dem Gutachter helfen, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das Gutachten dauert im Schnitt eine Stunde.

Pflegegrade - Die Unterschiede

Pflegegrad 1 beantragen

Bei Pflegegrad 1 ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gering. Die Mindestpunktzahl im Gutachten beträgt 12,5 Punkte, die maximale Punktzahl 26.

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Pflegegrad 2 beantragen

Im zweiten Pflegegrad spricht man von “erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit”. Die im Gutachten notwendige Punktzahl, um Pflegegrad 2 zu erhalten, beträgt 27.

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Pflegegrad 3 beantragen

Pflegegrad 3 erhält man, wenn die “Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt” ist. Das entspricht einer Punktzahl von 47,5 bis 69 Punkten im Gutachten. 

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Pflegegrad 4 beantragen

Wird im Gutachten eine Punktzahl von 70 bis maximal 89 Punkten erreicht, wird der Gutachter die Zuteilung von Pflegegrad 4 empfehlen. Damit ist eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” nachgewiesen.

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Pflegegrad 5 beantragen

Der höchste Pflegegrad – Pflegegrad 5 – wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Im Gutachten ist dazu eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkte notwendig

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Pflegegrad-Höherstufung beantragen

Haben Sie den Eindruck, dass der bisherige Pflegegrad nicht mehr dem akuten Pflegebedarf entspricht, können Sie eine Überprüfung beantragen – also einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch hier ist wie beim Erstantrag ein formloses Schreiben oder die telefonische Kontaktaufnahme ausreichend.  

Pflegegrad abgelehnt?

Sollten Erstantrag oder Höherstufung abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit bin in vier Wochen nach Eingang des Bescheids, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen. Tipp: Nach Eingang des Widerspruch schreiben haben Sie weitere vier Wochen Zeit, um genau zu erklären, wieso Sie die Entscheidung der Versicherung für falsch halten. Diese Erklärung senden Sie an den zuständigen MDK (bei gesetzl. Versicherten) bzw. die Medicproof GmbH (bei privat Versicherten). Persönliche Unterstützung erhalten Sie auch hier bei den Pflegestützpunkten vor Ort.

Pflegegrad Eilantrag

In besonders prekären Fällen, kann ein Pflegegrad Eilantrag gestellt werden. Dabei wird die Entscheidung “nach Aktenlage” getroffen. Erst nach der Entscheidung der Pflegekasse wird diese eine Überprüfung durch den MDK oder die MEDICPROOF GmbH anordnen. Ein mögliche Szenario für einen Eilantrag ist ein eine OP oder Krankheit mit Krankenhausaufenthalt, bei der ein/e Betroffene/r mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist und den Alltag nicht eigenständig bewältigen kann.

Tipp: Pflegegrad zeitnah stellen

  • Berechtigte erhalten frühestens ab dem Monat der Antragstellung Leistungen von der Pflegeversicherung. Das rückwirkende Bewilligen von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen ist nicht vorgesehen. In der Praxis empfiehlt es sich deshalb, den Antrag auf Zuweisung eines Pflegegrades so früh wie möglich zustellen. Vor allem bei Demenz oder fortschreitenden Krebserkrankungen kann sich der Pflegebedarf sehr schnell erhöhen.

Szenarien, in denen ein Pflegegrad Antrag sinnvoll ist

  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Probleme bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags haben (oder ein Angehöriger betroffen ist), sollten Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen seitens der Pflegekasse durch einen Pflegegrad Antrag prüfen lassen.
  • Herzmuskelschwäche
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Demenz / Alzheimer
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Parkinson
  • Arthrose
  • Rheuma
  • Osteoporose
  • Krebs
  • Senilität

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01