Keiner denkt gerne an den Notfall: Doch wer mit wichtigen Dokumenten wie einer Patientenverfügung vorsorgt, der verhindert, dass Entscheidungen gegen den eigenen Willen getroffen werden, wenn man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Patientenverfügung | Rente | Betreuungsverfügung | Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung definiert den Willen einer Person für verschiedene medizinische Situationen. Das Dokument greift erst, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.
Mit der Betreuungsverfügung regelt man, wer als gesetzliche*r Betreuer*in installiert werden soll, wenn man selber entscheidungsunfähig ist (beispielsweise aufgrund von Demenz).
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer organisatorische Belange des Alltags regeln darf (z. B. Mietverträge, Finanzen, Unterbringung / Pflege etc.), wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.
Das Aufsetzen eines Testaments kann ein psyschich belastender Schritt sein – allerdings ein in vielen Fällen wichtiger. Mit dem Testament erklärt man, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Ist kein Testament vorhanden, greift stets die gesetzliche Erbfolge.
Unter „Rente“ versteht man ein regelmäßiges Einkommen, das „ohne eine unmittelbare Gegenleistung erzielt wird„. Gemeinhin ist konkreter die Regelaltersrente ab 67 (für Versicherte ab Jahrgang 1964) gemeint.
Neben den oben genannten Dokumente ist es sinnvoll, weitere Unterlagen an einem sicheren, aber gut auffindbaren Ort aufzubewahren. Das können beispielsweise eindeutig beschriftete Ordner sein.
Fachautorin für Alter und Pflege
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