Mit dem „Was wäre, wenn?“ beschäftigen sich viele nur ungern, doch immer wieder kommt es dazu, dass Angehörige für ihre Liebsten schwere Entscheidungen treffen müssen. Gerade, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht, wissen viele nicht, welche Entscheidung im Sinne des Betroffenen wäre. Wer seinen Angehörigen die Zerrissenheit zwischen Trauer und Fürsorge ersparen möchte, kann mit einer Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen. Dieses Dokument enthält alle Wünsche für medizinische Notfälle und gibt damit Orientierung, welche Entscheidung dem Willen des Patienten entspricht.
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein Dokument, das den Willen des Betroffenen dokumentiert. Die Verfügung enthält Festlegungen zum Verfahren für unterschiedliche medizinische Situationen und kommt dann zum Einsatz, wenn der Patient selbst keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.
Die Patientenverfügung ist für das medizinische Personal bindend und gibt vor, welche Behandlungen vorgenommen werden dürfen und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Im Zweifelsfall legt die Patientenverfügung auch fest, wer die Entscheidung treffen soll, wenn ein Szenario eintritt, das durch die Verfügung nicht abgebildet wurde.
Es gibt einige, wesentliche Elemente, die jede Patientenverfügung enthalten muss, um als gültig und aktuell anerkannt zu werden:
Inhaltlich geht es bei der Patientenverfügung darum, konkrete Festlegungen für einzelne, medizinische Maßnahmen zu treffen. Das können Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen sein, über künstliche Beatmung oder eine etwaige Organspende. Wichtig ist, dass möglichst viele Szenarien bedacht werden und die Wünsche für die unterschiedlichen Situationen so genau und spezifisch wie möglich dokumentiert werden. Die Patientenverfügung sollte zu keiner Entscheidung Raum für Zweifel oder Unsicherheit lassen. Sie sollten bei jeder offenen Frage so ehrlich wie möglich zu sich selbst sein und die Antworten genau abwägen.
Bildet die Patientenverfügung eine medizinische Situation nicht oder nicht vollständig ab, muss ein Betreuer darüber entscheiden. Das gilt auch, wenn die Festlegung in der Verfügung Raum für Zweifel oder Eventualitäten lässt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fertigt neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht an, in welcher eine Person als Betreuer benannt wird. Dann kann diese Person die entsprechende Entscheidung treffen. Liegt solch eine Vorsorgevollmacht nicht vor oder werden sich Betreuer und Mediziner nicht einig, muss das Betreuungsgericht eine Entscheidung fällen bzw. einen neuen Betreuer bestellen.
Es ist nicht zwingend notwendig, die Patientenverfügung vom Notar aufsetzen oder beglaubigen zu lassen. Für ihre Gültigkeit muss die Patientenverfügung nur handschriftlich unterschrieben werden. Allerdings sollte man, wenn man bereits erkrankt ist, einen Arzt oder Notar hinzuziehen, der die Geschäftsfähigkeit bescheinigt.
Für die Patientenverfügung kann man an mehreren Anlaufstellen kostenlose Muster herunterladen. Auch viele Apotheken, Ärzte und Krankenkassen bieten kostenlose Vordrucke für die Patientenverfügung an.
Lässt man die bereits erstellte Verfügung notariell beglaubigen, muss man etwa mit einer Pauschale von 60 Euro rechnen. Werden Vollmachten und Verfügung komplett durch einen Notar erstellt, berechnen sich die Kosten am ungefähren Vermögenswert der beauftragenden Person. Auskunft gibt hier die Gebührentabelle für die lokalen Notare.
Die Patientenverfügung kann, so denn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, jederzeit widerrufen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist der Paragraf 1901a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie lieber eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen sollten. Tatsächlich sollte man allerdings beides vorhalten, da es sich um zwei unterschiedliche Dokumente handelt.
Die Patientenverfügung regelt alle medizinisch indizierten Eventualitäten, es geht also konkret um Entscheidungen über verschiedene Behandlungsoptionen.
In der Vorsorgevollmacht werden hingegen zwei andere Sachen geregelt: Zum einen wird verfügt, welche Person die Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Zum anderen regelt die Vorsorgevollmacht die eigenen Wünsche rund um alltägliche Belange. Hier wird also etwa Finanzielles oder die Wohnsituation geregelt.
Für den Fall, dass die Patientenverfügung nicht ausreichend genaue Festlegungen enthält, kann die Vorsorgevollmacht eine Ergänzung sein, in der verfügt wird, welche Person mit der Entscheidung betraut werden soll.
Der wichtigste Grund für die Patientenverfügung ist der, dass dieses Dokument den eigenen Willen festhält und kundtut, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Nur so kann man sicherstellen, dass auch sicher die Entscheidungen getroffen werden, die man selbst wünscht. Das heißt, man entscheidet mit der Patientenverfügung über das eigene selbstbestimmte Leben und Sterben.
Die Notwendigkeit der Patientenverfügung kann schnell eintreten: Hat man einen Autounfall oder eine Herzattacke, müssen unter Umständen innerhalb von Minuten wichtige Entscheidungen getroffen werden, die maßgeblich für die eigene Gesundheit sind. Die Patientenverfügung kann dabei wertvolle Zeit sparen.
Darüber hinaus geht es auch darum, seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen abzunehmen, wenn eine mögliche Gesundung in Frage steht. Für die nächsten Angehörigen ist der medizinische Notfall selbst schon eine große Belastung. Müssen sie nun auch noch eine Entscheidung über Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen treffen, geraten sie in ein Dilemma aus Trauer, Angst und Fürsorge. Die Patientenverfügung erspart ihnen diese Belastung. Außerdem können Betroffene mit der Patientenverfügung sicherstellen, dass ihre Lebensqualität gewahrt wird.
Fachautorin für Alter und Pflege
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