Rund 3.000 Euro pro Monat insgesamt, bei einem Eigenanteil von durchschnittlich 1.891,00 Euro: So viel muss man in Deutschland für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Der hohe Eigenanteil kommt dadurch zustande, dass die Beteiligung der Pflegekasse an einer vollstationären Pflege selbst in hohen Pflegegraden nur einen Teil der Kosten decken können. Besonders prekär und teuer wird es, wenn der Pflegebedarf eigentlich recht niedrig ist (= geringe Kostenübernahme), die Eigenständigkeit jedoch eingeschränkt (unpassender Wohnraum). Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen zum Alten- und Pflegeheim.
Wer so lange wie möglich zu Hause bleiben will, der sollte – falls notwendig – in barrierefreie Umbauten investieren. Selbst wenn ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr alles alleine geht, ermöglicht barrierefreies Wohnen, fremde Hilfe auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Kosten niedrig zu halten. Allerdings ist auch Einsamkeit ein Thema. Eine gute Möglichlichkeit, viele verschiedene Probleme des Alters unter einem Hut zusammenzufassen und gemeinsam zu eliminieren ist eine Wohngemeinschaft für Senioren.
Statt zu verschiedenen Personen, muss der ambulante Pflegedienst nur zu einem “Haushalt” kommen. Auch die Kosten für eine Rundum-Betreuung können aufgeteilt werden. Dementsprechend wird weniger Pflegegeld pro Person benötigt. Und mehr noch: Selbst bei barrierefreien Umbauten kann man in einer Senioren-WG gemeinsame Sache machen.
Ein gutes Beispiel ist der sog. Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekassen. Diese beträgt bei einer Senioren WG bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt / WG. Damit lässt sich beispielsweise der Einbau eines Treppenlift locker finanzieren. Müsste jede Personen einzeln für einen eigenen Lift oder die Badrenovierung aufkommen, weil er oder sie alleine lebt, sähe das anders aus. Auch weitere barrierefreie Umbauten können das das „Poolen“ von Kosten leichter finanziert werden. Das gilt z. B. für die Mietkosten (Kaltmiete und Nebenkosten), die man sich innerhalb der Wohngemeinschaft brüderlich und schwesterlich teilen kann.
Bleiben Sie eigenständig und mobil: Erfahrene Treppenlift-Berater vor Ort in Ihrer Stadt oder Gemeinde finden das passende Modell, prüfen die Machbarkeit, kümmern sich um Einbau und Wartung und helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln.
Was theoretisch gut klingt, muss selbstverständlich auch in der Praxis umsetzbar sein. Hier unterscheidet man zwischen zwei grundlegend Formen der Senioren-WG.
1. Selbst gegründete Wohngemeinschaft für Senioren
2. Betreutes Wohnen in Einrichtung
Unabhängig davon für welche Form der Senioren WG man sich interessiert, findet man entsprechende Angebote im Internet. Im Bereich der extern verwalteten WGs sind außerdem lokale Pflegedienste kompetente Ansprechpartner. Auch die Pflegestützpunkte dienen Interessenten als Anlaufstelle.
Durch eine oder mehrere Privatperson(en) gegründete Senioren WGs unterscheiden sich grundlegend nicht von Wohngemeinschaften wie man sie in jüngeren Jahren (z. B. während des Studiums) kennt. Es gibt folgende Optionen:
Eine Person schließt einen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer und vermietet den restlichen Wohnraum an die weiteren Personen (nicht empfohlen und bei Senioren WGs unüblich).
Alle Bewohner schließene einelne Mietverträge mit dem Eigentümer der Wohnung ab. Die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden an die Senioren-Gruppe vermietet – die Kosten gleichwertig aufgeteilt (empfohlene, weil transparente Variante)
Wenn man als Auftraggebergemeinschaft auftreten möchte, kann die Gründung eines Vereins (e.V.), einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Senioren WG / Pflege WG sinnvoll sein.
Zuerst einmal müssen wie bei jeder anderen Wohnform Miete und Nebenkosten beglichen werden. Hinzu kommen optionale Kosten für Pflegedienstleistungen. Diese können gemeinschaftlich genutzt werden. Die Kosten für den Einzelnen minimieren sich dadurch.
Auf einen Blick:
Kaltmiete | 800 Euro |
Nebenkosten | 300 Euro |
Strom | 100 Euro |
Pflegedienst | 2.200 Euro |
Gesamtkosten | 3.400 Euro |
Eigenanteil (bei 3 Personen) | 1.133 Euro |
Der verbleibende Eigenanteil kann über die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld oder eine entsprechende Kombinationsleistung (anteilig Pflegegeld und Sachleistung) gedeckt werden.
Die (anteilige) Miete kann bzw. muss für gewöhnlich privat finanziert werden (z. B. von der gesetzlichen Rente und / oder privaten Vorsorgen). Die Pflegedienstleistungen lassen sich ggfs. über die Pflegegsachleistungen, das Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung decken – je nach Pflegebedarf und Pflegegrad. Kauf, Sanierung und Umbau von altersgerechten Immobilien werden außerdem über diverse Fördermittel der staatlichen Förderbank KfW subventioniert.
Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
1 | – | – | 125 Euro |
2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro |
3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro |
Sie überlegen, ob Sie ihre bisher bewohnte Immobilie veräußers sollen, um eine neue Wohnform zu finanzieren? Dann lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten. Dadurch erfahren Sie, welcher Preis tatsächlich auf dem Immobilienmarkt erzielt werden kann und ob sich ihr Vorhaben lohnt.
Ein Pflegegrad ist Vorraussetzung, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Ab Pflegegrad 1 stehen Betroffenen bis zu 4.000 Euro pro Person (max. 16.000 Euro / Haushalt) für „wohmumfeldverbessernde Maßnahmen“ zu. Zudem kann ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro frei genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegegeld Zahlung möglich. Auch Pflegegsachleistungen sowie die Zuschüsse für Verhinderungspflege und Kurzzeitfplege werden erst ab Pflegegrad 2 bis 5 gewährt.
Der Antrag für einen Pflegegrad kann formlos bei der zuständigen Pföegeversicherung gestellt werden (z. B. in Briefform). Die Adresse ist die gleiche wie die der Krankenkasse. Die Versicherung wird daraufhin wichtige Unterlagen versenden und einen Termin für ein Gutachten anberaumen. In diesem Gutachten wird dann der Pflegebedarf ermittelt. Gegen den anschließenden Bescheid der Pflegeversicherung können Betroffenen binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Wer sich nicht stationär durch zertifiziertes Personal pflegen lässt, sondern auf eine häusliche Pflegeform durch nicht erwerbsmäßig tätige Angehörige oder Bekannte setzt, erhält ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Professionelle Dienstleistungen – sowohl stationär als auch ambulant – werden hingegen über die Pflegesachleistungen der Pflegekassen abgerechnet. Nutzt man gelegentlich das Angebot eines ambulanten Pflegedienstes, würde das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen beansprucht werden. Die beiden Leistungen werden also entsprechend kombiniert.
Tages- und Nachtpflege | 689 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 23 Euro/Monat |
Um die passende Senioren WG zu finden, bieten sich Immobilienportale im Internet sowie herkömmliche Immobilienangebote in Tageszeitungen an. Zudem können die örtlichen Pflegestützpunkte, aber auch die lokalen Pflegedienste diesbezüglich Auskunft geben.
Für einen Platz in einer Wohngemeinschaft für ältere Damen und Herren können die monatlichen Kosten zwischen 600 und ca. 1.000 Euro liegen.
Unter einer Senioren WG versteht man eine Wohngemeinschaft, in welcher explizit ältere Herrschaften zusammenwohnen. Üblicherweise ist eine solche Wohnform auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren ausgerichtet. Barrierefreiheit und spezielle Dienstleistungen für ältere Menschen sind wichtige Merkmale.
Allen Bewohnerinnen und Bewohner steht ein privater Rückzugsort zur Verfügung. Küche, Bad sowie andere Räume oder vorhandene Außenbereiche, Terrassen und Balkone werden gemeinsam genutzt.
Sofern kein Wohneigentum vorhanden ist, hat es sich bewährt, entsprechend große Wohnungen anzumieten. Entweder schließt die gesamte Gemeinschaft einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, oder es gibt einen Hauptmieter. Alle anderen Mitbewohner werden als Untermieter geführt. Möglich ist es auch, dass alle Damen und Herren der WG einen einzelnen Mietvertrag abschließen.
Die ambulanten Pflegedienste kommen auch in eine WG. Allerdings ist es üblich, dass nur ein Pflegedienst für alle Bewohner zuständig ist.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro werden von den Pflegekassen auch bei einer Senioren WG bezuschusst. In einer Wohngemeinschaft wird dies jedoch auf maximal 4 Seniorinnen und Senioren begrenzt. Somit kann hier ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.000 Euro beantragt werden. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation innerhalb der WG kann der Zuschuss jedoch ein weiteres Mal beantragt werden.
Neben der typischen Senioren WG in einer Wohnung gibt es auch die Senioren-Hausgemeinschaft, das betreute Wohnen, Pflege-WGs, spezielle Demenz-WGs.
In erster Linie ist auch bei einer Alters-WG ein gewisses Maß an Kompromissbereitschaft nötig. Denn viele Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Zudem sollte die Bereitschaft bestehen, sich aktiv ins WG-Leben einzubringen. In manchen Pflege-Wohngemeinschaften kann auch der Pflegegrad eine Voraussetzung darstellen.
Jeder Bewohner einer Senioren WG hat Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat. Darüber hinaus stehen den älteren Herrschaften auch alle anderen Leistungen zu, welche die Pflegekassen üblicherweise bewilligen.
Fachautorin für Alter und Pflege
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