Gemeinschaft. Pflege. Entlastung.

Senioren WG statt Pflegeheim

Rund 3.000 Euro pro Monat insgesamt, bei einem Eigenanteil von durchschnittlich 1.891,00 Euro: So viel muss man in Deutschland für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Der hohe Eigenanteil kommt dadurch zustande, dass die Beteiligung der Pflegekasse an einer vollstationären Pflege selbst in hohen Pflegegraden nur einen Teil der Kosten decken können. Besonders prekär und teuer wird es, wenn der Pflegebedarf eigentlich recht niedrig ist (= geringe Kostenübernahme), die Eigenständigkeit jedoch eingeschränkt (unpassender Wohnraum). Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen zum Alten- und Pflegeheim.

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Eigenständigkeit bewahren und Kosten niedrig halten

Es gibt zwei große Wünsche von Betroffenen – also Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörigen: Die Eigenständigkeit solange es eben geht bewahren und die Kosten für eine ambulante oder aber stationäre Pflege so niedrig wie möglich halten. Kaum einer hat schließlich ein Interesse daran, dass das Haus zur Finanzierung der Pflege eingesetzt werden muss und / oder die Nachkommen zur Kasse gebeten werden.

WG-Formen im Alter: Senioren “unter einer Decke”

Wer so lange wie möglich zu Hause bleiben will, der sollte – falls notwendig – in barrierefreie Umbauten investieren. Selbst wenn ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr alles alleine geht, ermöglicht barrierefreies Wohnen, fremde Hilfe auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Kosten niedrig zu halten. Allerdings ist auch Einsamkeit ein Thema. Eine gute Möglichlichkeit, viele verschiedene Probleme des Alters unter einem Hut zusammenzufassen und gemeinsam zu eliminieren ist eine Wohngemeinschaft für Senioren. 

Statt zu verschiedenen Personen, muss der ambulante Pflegedienst nur zu einem “Haushalt” kommen. Auch die Kosten für eine Rundum-Betreuung können aufgeteilt werden. Dementsprechend wird weniger Pflegegeld pro Person benötigt. Und mehr noch: Selbst bei barrierefreien Umbauten kann man in einer Senioren-WG gemeinsame Sache machen. 

Beispiel: 
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Ein gutes Beispiel ist der sog. Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekassen. Diese beträgt bei einer Senioren WG bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt / WG. Damit lässt sich beispielsweise der Einbau eines Treppenlift locker finanzieren. Müsste jede Personen einzeln für einen eigenen Lift oder die Badrenovierung aufkommen, weil er oder sie alleine lebt, sähe das anders aus. Auch weitere barrierefreie Umbauten können das das „Poolen“ von Kosten leichter finanziert werden. Das gilt z. B. für die Mietkosten (Kaltmiete und Nebenkosten), die man sich innerhalb der Wohngemeinschaft brüderlich und schwesterlich teilen kann.

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Verschiedene WG-Formen für Seniorinnen und Senioren

Was theoretisch gut klingt, muss selbstverständlich auch in der Praxis umsetzbar sein. Hier unterscheidet man zwischen zwei grundlegend Formen der Senioren-WG.

1. Selbst gegründete Wohngemeinschaft für Senioren

  • Die eine Form der Senioren WG wird eigenverantwortlich gegründet und selbstbestimmt “betrieben”. Sämtliche Pflegedienstleistungen ambulanter Pflegedienste, hauswirtschaftliche Hilfen Pflegehilfsmittel sowie Mobilitätshilfen und andere barrierefreie Maßnahmen werden für die Gemeinschaft beantragt.

2. Betreutes Wohnen in Einrichtung   

  • Das betreute Wohnen ist eine von einem speziellen Anbieter ins Leben gerufene WG für Senioren. Häufig bieten ambulante Pflegedienste solche WGs an, um eine Win-win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen. Wie die WG im Hintergrund organisiert ist, regelt ein gekoppeltes Vertragsverhältnis aus Mietvertrag und Vereinbarung über den Umfang der Pflegedienstleistungen.

Wie gründet oder findet man eine Senioren WG?

Unabhängig davon für welche Form der Senioren WG man sich interessiert, findet man entsprechende Angebote im Internet. Im Bereich der extern verwalteten WGs sind außerdem lokale Pflegedienste kompetente Ansprechpartner. Auch die Pflegestützpunkte dienen Interessenten als Anlaufstelle. 

Durch eine oder mehrere Privatperson(en) gegründete Senioren WGs unterscheiden sich grundlegend nicht von Wohngemeinschaften wie man sie in jüngeren Jahren (z. B. während des Studiums) kennt. Es gibt folgende Optionen:

1. Ein Hauptmieter

Eine Person schließt einen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer und vermietet den restlichen Wohnraum an die weiteren Personen (nicht empfohlen und bei Senioren WGs unüblich).

2. Mehrere Einzelmieter

Alle Bewohner schließene einelne Mietverträge mit dem Eigentümer der Wohnung ab. Die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden an die Senioren-Gruppe vermietet – die Kosten gleichwertig aufgeteilt (empfohlene, weil transparente Variante)

Wenn man als Auftraggebergemeinschaft auftreten möchte, kann die Gründung eines Vereins (e.V.), einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Senioren WG / Pflege WG sinnvoll sein.

Senioren WG: Welche Kosten fallen an?

Zuerst einmal müssen wie bei jeder anderen Wohnform Miete und Nebenkosten beglichen werden. Hinzu kommen optionale Kosten für Pflegedienstleistungen. Diese können gemeinschaftlich genutzt werden. Die Kosten für den Einzelnen minimieren sich dadurch.

Auf einen Blick:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten plus Strom 
  • Pflegedienstleistungen
  • Haushaltshilfen

TIPP: Wohngruppenzuschlag nutzen!

  • Senioren, die Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen beziehen und in einer WG mit mindestens zwei weiteren Pflegebedürftigen wohnen (Pflege WG) haben Anspruch auf 214 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat! Pro Person ist diese Anschubfinanzierung der Pflegeversicherung auf insgesamt 2.500 Euro und pro Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro begrenzt.

Rechenbeispiel

Kaltmiete800 Euro
Nebenkosten300 Euro
Strom100 Euro
Pflegedienst2.200 Euro
Gesamtkosten3.400 Euro
Eigenanteil (bei 3 Personen)1.133 Euro

Der verbleibende Eigenanteil kann über die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld oder eine entsprechende Kombinationsleistung (anteilig Pflegegeld und Sachleistung) gedeckt werden.

Pflege-WG Finanzierung

Die (anteilige) Miete kann bzw. muss für gewöhnlich privat finanziert werden (z. B. von der gesetzlichen Rente und / oder privaten Vorsorgen). Die Pflegedienstleistungen lassen sich ggfs. über die Pflegegsachleistungen, das Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung decken – je nach Pflegebedarf und Pflegegrad. Kauf, Sanierung und Umbau von altersgerechten Immobilien werden außerdem über diverse Fördermittel der staatlichen Förderbank KfW subventioniert.

PflegegradPflegegeld / MonatSachleistung / MonatEntlastungsbetrag / Monat
1125 Euro
2316 Euro689 Euro125 Euro
3545 Euro1.298 Euro125 Euro
4728 Euro1.612 Euro125 Euro
5901 Euro1.995 Euro125 Euro

Voraussetzungen:

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Ein Pflegegrad ist Vorraussetzung, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Ab Pflegegrad 1 stehen Betroffenen bis zu 4.000 Euro pro Person (max. 16.000 Euro / Haushalt) für „wohmumfeldverbessernde Maßnahmen“ zu. Zudem kann ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro frei genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegegeld Zahlung möglich. Auch Pflegegsachleistungen sowie die Zuschüsse für Verhinderungspflege und Kurzzeitfplege werden erst ab Pflegegrad 2 bis 5 gewährt.

Der Antrag für einen Pflegegrad kann formlos bei der zuständigen Pföegeversicherung gestellt werden (z. B. in Briefform). Die Adresse ist die gleiche wie die der Krankenkasse. Die Versicherung wird daraufhin wichtige Unterlagen versenden und einen Termin für ein Gutachten anberaumen. In diesem Gutachten wird dann der Pflegebedarf ermittelt. Gegen den anschließenden Bescheid der Pflegeversicherung können Betroffenen binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Alles Wichtige zum Pflegegeld-Antrag

Was ist “Kombinationspflege”?

Wer sich nicht stationär durch zertifiziertes Personal pflegen lässt, sondern auf eine häusliche Pflegeform durch nicht erwerbsmäßig tätige Angehörige oder Bekannte setzt, erhält ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Professionelle Dienstleistungen – sowohl stationär als auch ambulant – werden hingegen über die Pflegesachleistungen der Pflegekassen abgerechnet. Nutzt man gelegentlich das Angebot eines ambulanten Pflegedienstes, würde das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen beansprucht werden. Die beiden Leistungen werden also entsprechend kombiniert.

Zusätzliche Leistungen

Tages- und Nachtpflege 689 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 770 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro/Monat
Hausnotruf 23 Euro/Monat

Häufige Fragen zum Thema Senioren-WG

Um die passende Senioren WG zu finden, bieten sich Immobilienportale im Internet sowie herkömmliche Immobilienangebote in Tageszeitungen an. Zudem können die örtlichen Pflegestützpunkte, aber auch die lokalen Pflegedienste diesbezüglich Auskunft geben.

Für einen Platz in einer Wohngemeinschaft für ältere Damen und Herren können die monatlichen Kosten zwischen 600 und ca. 1.000 Euro liegen.

Unter einer Senioren WG versteht man eine Wohngemeinschaft, in welcher explizit ältere Herrschaften zusammenwohnen. Üblicherweise ist eine solche Wohnform auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren ausgerichtet. Barrierefreiheit und spezielle Dienstleistungen für ältere Menschen sind wichtige Merkmale.

Allen Bewohnerinnen und Bewohner steht ein privater Rückzugsort zur Verfügung. Küche, Bad sowie andere Räume oder vorhandene Außenbereiche, Terrassen und Balkone werden gemeinsam genutzt.

Sofern kein Wohneigentum vorhanden ist, hat es sich bewährt, entsprechend große Wohnungen anzumieten. Entweder schließt die gesamte Gemeinschaft einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, oder es gibt einen Hauptmieter. Alle anderen Mitbewohner werden als Untermieter geführt. Möglich ist es auch, dass alle Damen und Herren der WG einen einzelnen Mietvertrag abschließen.

Die ambulanten Pflegedienste kommen auch in eine WG. Allerdings ist es üblich, dass nur ein Pflegedienst für alle Bewohner zuständig ist.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro werden von den Pflegekassen auch bei einer Senioren WG bezuschusst. In einer Wohngemeinschaft wird dies jedoch auf maximal 4 Seniorinnen und Senioren begrenzt. Somit kann hier ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 16.000 Euro beantragt werden. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation innerhalb der WG kann der Zuschuss jedoch ein weiteres Mal beantragt werden.

Neben der typischen Senioren WG in einer Wohnung gibt es auch die Senioren-Hausgemeinschaft, das betreute Wohnen, Pflege-WGs, spezielle Demenz-WGs.

In erster Linie ist auch bei einer Alters-WG ein gewisses Maß an Kompromissbereitschaft nötig. Denn viele Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Zudem sollte die Bereitschaft bestehen, sich aktiv ins WG-Leben einzubringen. In manchen Pflege-Wohngemeinschaften kann auch der Pflegegrad eine Voraussetzung darstellen.

Jeder Bewohner einer Senioren WG hat Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat. Darüber hinaus stehen den älteren Herrschaften auch alle anderen Leistungen zu, welche die Pflegekassen üblicherweise bewilligen.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

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    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
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