Barrierefreiheit ermöglicht Unabhängigkeit – und zwar in jedem Alter. Während Senioren naturgemäß häufiger akuten Bedarf für altersgerechten Wohnraum haben, möchten auch junge Menschen durch barrierearm geplante Neubauten immer öfter fürs Alters vorsorgen. Schließlich liegen barrierefreie Bäder mit Walk-In-Duschen voll im Trend. Doch ist „barrierearm“ gleich „barrierefrei“ und welche konkreten gesetzlichen Vorgaben werden an Begriffe wie „rollstuhlgrecht“ gestellt?
Erfahren Sie alles Wichtige über Gesetze, Normen, Landesbaurordnungen und Vorgaben für private Bereiche (Küche, Treppenhaus, Bad) sowie den öffentlichen Raum.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erläutert das Verbot der Diskriminierung und legt den Grundstein für die Umsetzung des Inklusions-Konzepts, das den Weg für die uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben ebnet. Diesem Gesetz nach haben alle Menschen in Deutschland, gleich welcher Beeinträchtigung, das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben.
Mit dem Begriff „Barrierefreiheit“ wurde eine verbindliche Definition geschaffen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt diesen Begriff seit Mai 2002 im § 4 folgendermaßen fest: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen […] sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Um die Aussage dieses Satzes vollständig zu verstehen, hier die wichtigsten Passagen nochmals im Einzelnen.
Gleichstellung und Antidiskriminierung wird in Deutschland durch zahlreiche Rechtsmaterien gewährleistet. Sie haben für alle Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, also auch für alte, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen, Gültigkeit.
Mit der Musterbauordnung der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen liegt eine Mindestbauordnung vor, die den 16 Bundesländern als Vorlage zur Erarbeitung der jeweiligen Landesbauordnungen dient. Diese beziehen sich oftmals auf DIN Normen, die als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten.
Die Sonderbaurichtlinien gelten für Sonderbauten wie etwa Versammlungsstätten für mehr als 200 Besucher, Krankenhäuser oder Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Gastbetten. Derlei Richtlinien zum barrierefreien Planen und Bauen finden sich unter anderem in der Muster-Versammlungsstättenverordnung, der Muster-Garagenverordnung oder der Beherbergungsstättenverordnung.
Die DIN18040 enthält Empfehlungen für den Abbau von Barrieren im deutschsprachigen Raum. Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen) haben die Regelungen bereits baurechtlich in den Landesbauordnungen (LBO) verankert. Auch in Österreich und in der Schweiz arbeitet man mit dieser bautechnischen Norm.
Übrigens: Lediglich die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ werden von dieser Norm erfasst. Begrifflichkeiten wie „barrierearm“, „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ sind hingegen mehr oder weniger frei auslegbar. In der Praxis ist es außerdem nicht immer ratsam (oder überhaupt möglich), die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Lediglich beim aktiven Bewerben von Immobilien mit den genormten Begriffen sind die exakten Maße einzuhalten. Auch Fördermittel wie beispielsweise die KfW Förderung sind teilweise an die konkrete Einhaltung der DIN18040 geknüpft.
Neben den Normen, die vorwiegend im deutschsprachigen Raum Anwendung finden, arbeiten auch europäische und internationale Arbeitsgruppen an der Standardisierung der Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang fallen immer öfter die Begriffe Universal Design und Design for All.
Für alle, die nachträglich Barrieren in ihrem Bestandshaus reduzieren möchten, gibt es attraktive Förderungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder von einzelnen Bundesländern.
Folgende Institutionen sind für die Förderung barrierefreier Umbauten interessant:
Fachautorin für Alter und Pflege
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