Pflege. Gesundheit. Leben.

Leistungsformen

Mit zuehmendem Alter steigen häufig auch die Herausforderungen: Scheinbar alltägliche Dinge wie Treppen werden zum Hindernis – körperliche Beschwerden machen einem das Leben schwer. Unser Tipp: Bauen Sie Barrieren ab, konzentrieren Sie sich auf das Positive und finden Sie die Wohnform, die genau zu Ihnen passt.

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Vier Pflege- und vier Leistungsformen

Die vier Leistungsformen

Die Grundpflege

Mit dem Begriff Grundpflege beschreibt die Sozialgesetzgebung regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen.

Die wichtigsten Leistungsbereiche der Grundpflege sind die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Auch die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten gehört dazu. Die Grundpflege wird bei jeder Pflegeform gewährleistet.

Die Pflegedienste unterscheiden zwischen großer und kleiner Grundpflege, wobei die große Grundpflege mehr Leistungs-Teilbereiche enthält. Möchte man diesen Leistungsbereich von der Pflegekasse finanziert wissen, benötigt man eine entsprechende Verordnung durch den Arzt.

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Die Behandlungspflege

Unter der Behandlungspflege versteht man medizinische Tätigkeiten, die im Rahmen der Alten- und Krankenpflege auf ärztliche Anordnung von Pflegefachpersonal ausgeführt werden.

Zur Behandlungspflege gehören Leistungsbereiche wie Blutdruck messen, die Verabreichung von Injektionen, die Wundversorgung oder die Medikamentengabe.

Die Krankenkassen genehmigen die Behandlungspflege zur Sicherstellung der Erstversorgung für 14 Tage und zur Krankenhausverhinderungspflege für bis zu vier Wochen. Als Sicherungspflege ist die Behandlungspflege auch für einen längeren Zeitraum zulässig. Die Behandlungspflege kann bei jeder Pflegeform geleistet werden.

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Die 24-Stunden-Pflege

Von der Grund- und Behandlungspflege über alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wird der oder dem Pflegebedürftigen bei der 24-Stunden-Pflege die gesamte Arbeitslast abgenommen.

Diese Leistungsform kann nicht nur in Pflegeeinrichtungen, sondern auch in der häuslichen Pflege erbracht werden. Zu diesem Zweck wohnt eine Pflegekraft im gemeinsamen Haushalt und betreut die pflegebedürftige Person rund um die Uhr.

Da die Finanzierung einer „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) nicht für jede Familie leistbar ist, greifen viele Angehörige auf Pflegekräfte aus dem Osten zurück. Die ausgebildeten Pflegekräfte aus Polen oder Rumänien sind um ein Vielfaches günstiger und leisten dieselbe qualitative Arbeit wie Pflegekräfte aus Deutschland. Während man für eine Pflegekraft aus Deutschland mit monatlichen Kosten von rund 5.000 Euro rechnen muss, zahlt man für sie oft um die Hälfte weniger. Die Kosten reduzieren sich je nach bewilligten Pflegegrad noch einmal deutlich.

Die Pflegekraft aus Polen kommt in einigen Fällen sogar günstiger als die Unterbringung im Pflegeheim.

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Die Palliativpflege / Die Intensivpflege

Die Palliativ- und Hospizpflege ist ein Versorgungskonzept für sterbenskranke Menschen. Hier kümmern sich speziell geschulte PflegerInnen um Menschen am Ende ihres Lebens darum, dass sie diese letzte Lebensphase würdevoll und schmerzfrei erleben können. Die Palliativversorgung ist dank flexibler Einrichtungen sowohl stationär als auch ambulant möglich.

Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und spezielle Hospizdienste bieten eine palliativmedizinische Versorgung an. Die Kosten des Aufenthalts in einer Palliativstation im Krankenhaus trägt die Krankenkasse.
Ebenso liegt die Finanzierung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung durch HausärztInnen, niedergelassenen PalliativmedizinerInnen und Schmerztherapeuten in der Hand der Krankenkassen.

Individuelle Beratung zum Thema erhalten Sie beim deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Nach § 37b SGB V haben alle Versicherten mit einer „nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung das Recht auf eine angemessene Palliativversorgung“.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01