Gut leben bis zum Schluss

Wohnformen für Senioren

Damit es im Alter nicht zu ungewollten Überraschungen kommt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig darauf vorzubereiten. Ein wichtiges Thema dabei ist die Frage, wie man seinen Lebensabend verbringen möchte: Alleine zu Hause, gemeinsam mit dem Partner, in einer Senioren-WG, dem „Betreuten Wohnen“ oder in einem Pflegeheim? Lernen Sie die Wohnformen im Alter kennen.

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Die Senioren WG

Gesellige ältere Menschen vermissen Gleichgesinnte, mit denen sie ihre Freizeit verbringen können. Bewohner einer Senioren WG kennen dieses Problem nicht. Sie haben so gut wie zu jeder Zeit Zugang zu sozialen Kontakten. Sie treffen sich mit den anderen Bewohnern zum Karten oder Schach spielen oder vereinbaren einen gemeinsamen Termin zum Spaziergang im Park.

Eine Wohngemeinschaft ist jedoch nicht nur bei der Freizeitgestaltung hilfreich, sondern auch bei der Bewältigung des Alltags. Erledigungen und Aufgaben im Haushalt können unter den WG-Bewohnern aufgeteilt, Pflege- und Betreuungsangebote gemeinsam genutzt werden. Als WG-Bewohner muss man die Kosten für Miete, Haushalt, Freizeit, Pflege, Therapie und Betreuung nicht alleine stemmen – dadurch bleibt mehr Geld für den nächsten Grillabend, einen Kinobesuch oder ein kleines Geschenk für die Enkel übrig. Die ambulant betreute Wohngruppe lässt sich mit fast allen gängigen Pflegearten kombinieren, sofern es sich dabei nicht um eine Pflegebedürftigkeit hohen Grades handelt.

Mehr Infos zur Senioren WG

Diese Finanzierungsformen sind mit der Senioren WG kompatibel:

Pflegegeld, Wohngruppenzuschuss, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, pauschaler Zuschlag zur Finanzierung einer Betreuungsperson, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel

Betreutes Wohnen

Wohnen im Alter muss nicht mit Einschränkungen verbunden sein. So viel Freiheit und Eigenständigkeit wie möglich, so viel Betreuung wie nötig. Das steht hinter dem Gedanken des Betreuten Wohnens. Hier leben Sie als agiler älterer Mensch in Ihrem eigenen Wohnraum und werden je nach individueller Pflegebedürftigkeit in Ihrem Alltag unterstützt.

Betreutes Wohnen ist für Menschen ideal, die sich bei zu vielen sozialen Kontakten schnell überfordert fühlen. Für jene, die den Kontakt zu anderen suchen, ist möglicherweise das Seniorenwohnhaus die bessere Variante. In einem Wohnhaus speziell für ältere Menschen ziehen Sie sich bei Bedarf in Ihre barrierefreie Unterkunft zurück, haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ihren geselligen Nachbarn auf einen Nachmittagskaffee zu treffen. Einziger Nachteil: In vielen Seniorenwohnhäusern ist die Pflege von Senioren mit hoher Pflegebedürftigkeit nicht möglich. Ein weiterer Umzug ins Pflegeheim ist in solchen Fällen oft unausweichlich. 

Mehr Infos zum "Betreuten Wohnen"

Diese Finanzierungsformen sind mit dem Betreuten Wohnen kompatibel:

Pflegegeld, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, monatlicher Entlastungsbetrag

Das Mehrgenerationenhaus

Bei Großfamilien hoch im Kurs steht das Mehrgenerationenhaus, unter dessen Dach gleich mehrere Familien in separaten Wohneinheiten leben. Generationsübergreifendes Wohnen gehört heute wieder mit zu den begehrtesten Wohnformen überhaupt. Viele bauen schon in jungen Jahren vorausschauend ein Multigenerationenhaus, das es der gesamten Familie erlaubt, langfristig zusammenzuleben. Das Haus als Altersvorsorge. 

Urgroßmutter, Großmutter und Kinder unter einem Dach – das erprobte Modell, das noch vor einiger Zeit noch als veraltet galt, erlebt heutzutage ein Revival. Und das aus gutem Grund, denn mit diesem erprobten Wohnmodell entfällt der Umzug im Alter weitestgehend. Im Mehrgenerationenhaus pflegen und betreuen die Jungen die Alten, möglicherweise unterstützt von einer ambulanten Pflege. Diese traditionelle Wohnform ist auch finanziell attraktiv, da immer junge Generationen nachrücken, welche die Alten entlasten. Im Mehrgenerationenhaushalt sind grundsätzlich alle Arten der Pflege – inklusive ambulantem Hospiz und gegebenenfalls Intensivpflege – umsetzbar.

Diese Finanzierungsformen sind für Bewohner eines Mehrgenerationenhauses möglich:

Pflegegeld, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Wohngruppenzuschuss (unter bestimmten Bedingungen)

Die eigene Wohnung / das eigene Haus

Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Das ist insofern möglich als die Pflegebedürftigkeit nicht über ein gewisses Maß hinausgeht. Demente und sturzgefährdete Menschen müssen genügend finanzielle Mittel für eine 24-Stunden-Pflege aufbringen können, wenn sie sich den Umzug ins Altenheim ersparen wollen.

So lange wie möglich ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus führen. Wenn Sie schon frühzeitig damit beginnen, Ihre vier Wände altersgerecht zu gestalten, haben Sie gute Chancen, sich diesen Wunsch zu erfüllen. Zu den wichtigsten baulichen Veränderungen gehören unter anderem die bodengleiche Dusche, der Treppenlift und Stützgriffe in Bad und WC. Barrierefreies Wohnen ist die Voraussetzung für eine gelungene Betreuung im Pflegefall. Außer der Intensivpflege ist in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus bis einschließlich dem ambulanten Hospizdienst jede Pflegeform möglich. 

Diese Finanzierungsformen sind mit der Einzelwohnung als Wohnform kompatibel:

Pflegegeld, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel

Das Altenheim / Pflegeheim

Ist die Versorgung in anderen Wohnformen nicht mehr möglich, lässt sich der Umzug ins Pflegeheim oft nicht vermeiden. In der vollstationären Pflege erhalten pflegebedürftige Menschen die Versorgung, die sie benötigen. Das Altenheim erfüllt dabei gleich mehrere Aufgaben: Es übernimmt neben der allgemeinen Pflege auch Aufgaben eines Hospizes.

Auch, wenn niemand gerne daran denken möchte, dass auch er seinen Lebensabend gegebenenfalls in einem Pflegeheim verbringen muss, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch in der Familie zu kommunizieren. Es ist nicht verkehrt, sich darüber auszutauschen, wie man sich seinen Lebensabend vorstellt und welche Wohnform man selbst in Betracht zieht. Natürlich wird hier das Altenheim zumeist eher nicht als Wunsch-Wohnform angeführt. Bedenken Sie jedoch, dass sich nur in einer solchen Einrichtung qualifiziertes Personal um eine notwendige Intensivpflege rund um die Uhr kümmern kann.

Diese Finanzierungsformen sind mit dem Altenheim kompatibel:

Pflegewohngeld, Pflegegeld

Informieren Sie sich über Hilfen zur Finanzierung Ihres Vorhabens!

War die passende Wohnform dabei? Dann informieren Sie sich im nächsten Schritt über die Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen. Es gibt zahlreiche Förderungen und Zuschüsse, die Ihnen die Umsetzung Ihres Vorhabens erleichtern.

Informieren Sie sich über Hilfen zur Finanzierung Ihres Vorhabens!

Der Wohngruppenzuschuss

Beim Wohngruppenzuschuss handelt es sich um einen monatlichen Pauschalbetrag, der Bewohnern einer Senioren WG gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Es handelt sich bei der Wohngruppe um mindestens drei Pflegebedürftige.

2. Die Bewohner leben in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinsamer pflegerischer Versorgung
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Der monatliche Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Unter bestimmten Umständen gilt dies auch für Pflegebedürftige in Pflegeheimen.
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Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf Zuschüsse zur Finanzierung von Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen sind pflegerische Hilfen, die von Fachkräften aus der ambulanten Pflege geleistet werden.
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Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Pflegehilfsmittel gelten unter anderem Pflegebetten, Pflegebett-Tische, Pflegerollstühle, Waschsysteme, Urinflaschen oder Rollatoren.
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Pflegewohngeld

Pflegewohngeld erhalten pflegebedürftige Personen, die sich in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung befinden. Das Pflegewohngeld ist eine freiwillige Leistung der Länder. Nicht jeder Pflegebedürftige in jedem Bundesland erhält diese finanzielle Hilfeleistung.
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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

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    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
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