Auskunft. Hilfe. Begleitung.

Pflegeberatung

Es gibt zahlreiche Hilfe-, Therapie- und Rehabilitationsangebote, sowohl für Pflege beanspruchende als auch verrichtende Personen. Kennen Sie das komplette Angebot? Ihre Pflegeberatungsstelle schon.

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Was versteht man unter Pflegeberatung?

Alle Versicherten haben ein Recht auf Rat und Hilfe. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Die Pflegekassen haben die Pflicht, Versicherte über passende bundesrechtlich und landesrechtlich vorgesehene Angebote zu informieren und darüber hinaus auch begleitend zur Seite zu stehen. Für Pflegegeldbezieher*innen wird das Recht zur Pflicht – und der Gang zur Pflegeberatung obligatorisch. Die Pflegeberatung ist in allen Fällen kostenlos.

Die Inhalte einer Pflegeberatung

Pflegeberatungsstellen sind mit allen öffentlichen Gesundheitseinrichtungen vernetzt und kennen das gesamte Leistungsportfolio der Kassen. Die Beratung selbst dient dazu, der Pflege beanspruchenden Person gesundheitsfördernde, präventive, rehabilitative und soziale Angebote zu unterbreiten. Pflegende Angehörige haben ebenfalls ein Recht auf professionelle Pflegeberatung, sofern eine Einverständniserklärung bzw. eine Gesundheitsvollmacht des/der Versicherten vorliegt. Eine Gesundheitsvollmacht Vorlage finden Sie im Menü Dokumente.

Im Rahmen der Pflegeberatung wird ein Versorgungsplan erstellt. Auf Wunsch unterstützt die Beraterin oder der Berater auch bei der Umsetzung: Sie / Er hilft beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz oder einem Pflegedienst mit freien Kapazitäten.

Pflegeberatung ist ein langfristiger Prozess: Der Versorgungsplan ändert sich gemeinsam mit dem Hilfebedarf der Person, der Pflege zuteil wird. Zwar ist die beratende Person verpflichtet, auch helfend tätig zu werden, trotzdem darf die Pflegeberatung nicht als dauerhafte Begleitung angesehen werden. Nach der Lösung des aktuellen Problems gilt der Fall als abgeschlossen. Verändert sich die Bedarfslage, wird ein neuer Fall in Form einer Wiederholungsberatung eröffnet.

Pflegeberaterin oder Pflegeberater haben die Pflicht, sich nach einiger Zeit darüber zu informieren, ob die Unterstützung dem Hilfsbedarf gerecht wird.  

Private Pflegeberatung

Auch privat Versicherten steht eine Pflegeberatung zu. Sehr präsent ist hier die compass private pflegeberatung GmbH. Die Beratungslandschaft ist jedoch groß – es ist also nicht notwendig, sich auf einen einzigen Dienstleister zu beschränken. Auch andere Organisationen bieten unabhängige Pflegeberatung an. 

So wie alles im Leben hat auch der Besuch einer pflegekassenunabhängigen Beratungsstelle Vor- und Nachteile. Einerseits kann man davon ausgehen, bei einer freien Pflegeberatung ein vielfältigeres Portfolio an Leistungen vorgeschlagen – und seine Fragen beantwortet – zu bekommen, andererseits muss einem aber auch immer bewusst sein, dass eine freie Pflegeberatungsstelle im Gegensatz zu einer öffentlichen Beratungsstelle darauf ausgerichtet ist, Gewinn zu erzielen. Hier arbeitet jedes Unternehmen anders. Einige unabhängige Organisationen gehen Kooperationen mit Dienstleistern aus den Bereichen Medizin, Therapie oder Pflege ein, was dazu führt, dass die Beratung nicht mehr vollkommen neutral ist. Andere arbeiten zwar tatsächlich vollkommen frei, veranschlagen dafür aber ein Honorar, dessen Höhe nicht von jedem bezahlt werden kann. 

Tipp der Redaktion:

Sehr persönlich wird die Beratung zur Pflege durch unabhängige Freiberufler*innen und ehrenamtliche Einzelpersonen gestaltet.

Qualitätskriterien: 
So erkennt man eine gute Pflegeberatung

Laut ZQP, dem Zentrum für Qualität in der Pflege, soll die Beratung kurzfristig umsetzbar sein und von qualifiziertem Fachpersonal in freundlicher und respektvoller Art und Weise durchgeführt werden. Dem Pflege beansprechenden Menschen oder der / dem Angehörigen wird eine fixe Beratungsperson zur Seite gestellt, an die sie / er sich verbindlich wenden kann. Diese unterstützt aktiv dabei, passende Lösungen für die persönliche Situation zu finden, Leistungen zu planen und zu koordinieren und Zugang zu den passenden Hilfeangeboten zu erhalten. Ziel der Pflegeberatung ist jedoch stets die Unterstützung und Anleitung zur selbstständigen Bewältigung der persönlichen Herausforderungen.

Die aktive Pflegebegleitung wird so lange fortgeführt, bis der Zugang zu allen Hilfeangeboten sichergestellt und diese als passende Lösung akzeptiert wurde. Alle Schritte der Pflegeberatung werden dokumentiert und sind auf Wunsch einsehbar. Der Datenschutz wird jedoch zu jeder Zeit gewährleistet, und persönliche Informationen vertraulich behandelt.

Hier der genaue Wortlaut der Checkliste Qualität in der Pflegeberatung der ZQP.

Wenn die Qualität der Pflegeberatung nicht den Erwartungen entspricht

Der Zeit und Nerven schonende Weg ist es, einfach den Beratungsanbieter zu wechseln. Wer jedoch gesundheitsrechtliche Probleme mit seiner Pflegekasse hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden. Diese gemeinnützige Institution sieht sich in erster Linie als Einrichtung zur Beseitigung von Problemlagen und zur Verbesserung des Gesundheitssystems.

Die Beratung der UPD richtet ihr Angebot an alle Ratsuchenden, ganz gleich, ob sie einer gesetzlichen, privaten oder keiner Krankenkasse angehören. 

UPD Beratungstelefon: 0800 011 77 22
Die Beratung kann auf Deutsch, Russisch, Türkisch und Arabisch erfolgen.

Hier andere bundesweite Beratungstelefone finden.

Die Pflegeberatung vernetzt folgende Gesundheitsberufe und -bereiche:

  • Ärzt*innen
  • Spitäler
  • Pflegehäuser
  • Pflegedienste
  • Gesundheitsämter
  • Sozialämter
  • Seniorenservicebüros
  • Hospize / Hospizdienste
  • Nachbarschaftshilfe
  • Senior*Innenwohnhäuser
  • Betreutes Wohnen
  • Verbraucherzentralen

Ziele

    • Wissen vermitteln
    • Unterstützung sicherstellen
    • Pflegesituation verbessern
    • Krisen bewältigen
    • Stärkung der Zusammenarbeit aller Beteiligten
    • Öffentliche Gesundheitsbereiche vernetzen
    • Entlastung versorgender Angehöriger
    • Abbau von Hürden zur Inanspruchnahme von Leistungen

Hilfestellungen

    • Informationen weitergeben
    • Anträge ausfüllen
    • Pflegeplatz suchen
    • Pflegedienst suchen
    • Reha-Leistungen planen
    • Kontakte vermitteln (Ansprechpartner und Telefonnummern)
    • Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen
    • Koordination unterschiedlicher Leistungen

Themen

    • Pflegekurse
    • Tages- und Nachtpflege
    • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    • Hilfsmittel
    • Renten- und Krankenversicherung
    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    • Pflegefreistellung
    • Pflegeunterstützungsgeld

Background

    • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
    • Betreuungsrecht und Bundesversorgungsgesetz
    • Datenschutz
    • Pflegebegutachtung
    • Pflegeverträge
    • Gewalt in der Pflege
    • Kultursensible Pflege
    • Schlaganfall und Demenz

Pflegeberater finden

Pflegestützpunkte in Zahlen: Die Top 3

  • 135 Rheinland-Pfalz
  • 85 Nordrhein-Westfalen
  • 52 Baden-Württemberg

Quelle: IGES Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben  sowie der Qualitätssicherung in Pflegestützpunkten

Im Jahr 2019 gab es lt. IGES bundesweit 452 Pflegestützpunkte (Quelle). Die meisten findet man im Bundesland Rheinland-Pfalz, die wenigsten in Bremen und Thüringen (jeweils 3 Einrichtungen). Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine Pflegestützpunkte. Diese beiden Bundesländer setzen auf vernetzte Pflegeberatung durch die Pflegekassen sowie auf die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen.

Häusliche Beratungspflichtbesuche

Während die Pflegeberatung für alle Menschen mit Bezug von Pflegegeld und Sachleistungen ein kostenloses Zusatzangebot darstellt, wird diese für alle ab Pflegegrad 2, die lediglich Pflegegeld, aber keine Sachleistungen beziehen, zur Pflicht. Die verpflichtende Pflegeberatung wird zu Hause durchgeführt. Ziel der Beratungspflicht ist einerseits die Anpassung der Hilfeleistungen an den individuellen Bedarf, andererseits die Verhinderung von Pflege-Betrug. Bei Verweigerung der häuslichen Pflichtberatung werden die Bezüge gekürzt. Mehrmalige Verweigerung führt zum Verlust des Anspruchs auf Pflegegeld.

1

Pflegegrad 2 und 3

1 x ½-jährlich

2
Pflegegrad 4 und 5

1 x ¼-jährlich

Nicht vergessen! Den Termin für die häusliche Pflichtberatung müssen Sie selbst vereinbaren!

Digitale Pflegeberatung

Seit der Coronapandemie hat sich die Aufmerksamkeit der Deutschen zu einem großen Teil von analog zu digital verschoben. Corona sorgte für einen Entwicklungsschub im Bereich der Digitalisierung. Heute sind so gut wie alle online. Jeder noch so kleine Einzelhändler ist in irgendeiner Art und Weise im Netz präsent. Und jeder noch so technologiescheue Senior hat gelernt, seine Abneigung abzulegen. Gut so – denn seitdem ist es noch einfacher geworden, Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

  • 94 %: 
    Anteil der Onliner in Deutschland gesamt
  • 93 %: 
    Anteil der 60- bis 69-jährigen Onliner in Deutschland
  • 75 %: 
    Anteil der 70-jährigen Onliner in Deutschland
  • Tipp:

    Versuchen Sie doch einmal den „Familiencoach Pflege“ der AOK!

    Häufige Fragen zum Thema Pflegeberatung

    Konkret liegt ein Anrecht auf Beratung zu Leistungen aus dem Bereich Pflege ab dem Zeitpunkt vor, an dem ein Antrag lt. SGB XI gestellt wurde und der Hilfe- und Beratungsbedarf für die / den Berater*in klar erkennbar ist. Dann sind sowohl Menschen, die Pflege für sich beanspruchen als auch pflegende Angehörige berechtigt, kostenlose Pflegeberatung zu erhalten. Zweitere jedoch nur, sofern eine Einverständniserklärung bzw. eine Gesundheitsvollmacht vorliegt.

    Personen ab Pflegegrad 2, die zwar Pflegegeld, aber keine Sachleistungen beziehen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

    Auf der Internetpräsenz der ZQP kann man nach einem Pflegestützpunkt in der Nähe suchen.

    Neben den gesetzlichen und privaten Pflegekassen bieten auch Pflegedienste, Sozialdienste, Rehaeinrichtungen, freiberufliche und ehrenamtliche Pflegeberater*innen ihre Beratungsdienste an. 

    Der Pflegeberater / die Pflegeberaterin ermitteln Ihren Bedarf an Pflege, schlagen Hilfeangebote vor und planen den Versorgungsplan. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam umgesetzt – bei Fragen steht Ihnen Ihr Berater / Ihre Beraterin jederzeit zur Verfügung. Sobald alle Maßnahmen umgesetzt wurden, schließt der Pflegeberater / die Pflegeberaterin den Fall. 

    Neben der persönlichen Beratung gibt es auch die Möglichkeit der telefonischen oder digitalen Beratung.

    Der Pflegeberater / die Pflegeberaterin analysiert den Bedarf an Pflege, sucht nach passenden Hilfeangeboten, erstellt einen dementsprechenden Versorgungsplan, koordiniert unterschiedliche Angebote untereinander, kalkuliert die anfallenden Kosten und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Die Begleitung ist beendet, wenn der Versorgungsplan zur Zufriedenheit der Pflege beanspruchenden Person bzw. der versorgenden Angehörigen umgesetzt wurde. 

    Für Privatversicherte gilt – ebenso wie für gesetzlich Versicherte – das Recht auf Pflegeberatung. Der erste Schritt sollte in diesem Fall jedoch ein Blick auf die jeweilige Seite der eigenen Pflegekasse – oder die Kontaktaufnahme mit derselben – sein, um herauszufinden, mit welchen Beratungsstellen ebendiese kooperiert. 

    Wer mit seinem Berater oder seiner Beraterin unzufrieden ist, hat die Möglichkeit, den Beratungsanbieter zu wechseln. Bei gesundheitsrechtlichen Angelegenheiten hilft die Unabhängige Patientenberatung (UPD) weiter. 

    Auch Online-Pflegeberatungen können persönlich sein. Sofern am anderen Ende tatsächlich ein Mensch – und kein Computer – sitzt. Eine digitale Pflegeberatung ist jedoch in vielen Fällen eine automatische Multiple Choice Anwendung, die auf spezielle Wünsche und Bedürfnisse nicht eingehen kann. Bevorzugen Sie immer die persönliche Beratung. Diese kann in Form eines Chats oder einem Video-Meeting stattfinden. Ebenso hat sich die Beratung via Telefon bewährt.  

    Kostenlose Beratung vor Ort anfordern!

      Claudia Felbermayer - Beratung

      Claudia Seefeld

      Fachautorin für Alter und Pflege

      Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

      Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

      Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

      Fragen zur Pflegeversicherung:
      030 / 340 60 66 – 02
      Fragen zur Krankenversicherung:
      030 / 340 60 66 – 01