Die früheren Pflegestufen sind im Zuge der Pflegereform von 2017 fünf neuen Pflegegraden gewichen. Erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen und was Sie bei einem abgelehnten Pflegegeld-Antrag tun können.
Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.
Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.
Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.
Fachautorin für Alter und Pflege
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Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.