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Der Rentenantrag: 
So klappt es mit dem Ruhestand!

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Rentenantrag! Die deutsche Rentenversicherung gibt für den Rentenantrag eine Bearbeitungszeit von drei Monaten an.

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Wann muss der Rentenantrag gestellt werden?

Wollen Sie sich in den verdienten Ruhestand begeben, sollten Sie dies rechtzeitig planen und auch den Rentenantrag schon einmal bereitlegen: Die Deutsche Rentenversicherung rät, den Rentenantrag bereits drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen.

Diese Frist gilt nicht nur für die Altersrente. Auch bei anderen Leistungen aus der eigenen Rentenversicherung, also bei der Erwerbsminderungsrente und bei der Erziehungsrente, gelten die drei Monate als Frist. Handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente, also um Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente, muss die Antragstellung für den Rentenantrag innerhalb von 12 Kalendermonaten ab dem Todestag erfolgen. Dabei zählen die angegebenen Fristen ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen für den Rentenbezug vorliegen. Es gelten immer volle Kalendermonate. Sind die benötigten Beitragsjahre beispielsweise im Januar erfüllt, müssen Sie den Antrag also spätestens bis Ende April stellen, um rückwirkend an dem 01.01. Rentenzahlungen zu erhalten. Geht Ihr Rentenantrag erst im Mai ein, können Sie erst ab dem 01.05. Altersrente bzw. Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente beziehen. Diese Rechnung ist analog auf die 12-Monatsfrist der Hinterbliebenenrenten anzuwenden.

Rentenantrag einreichen

Im Regelfall reichen Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Allerdings gibt es auch andere Sozialleistungsträger, die zur Annahme des Rentenantrages berechtigt sind. Dazu zählen etwa die gesetzlichen Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit. Für Sie ist das wichtig zu wissen, weil Ihr Rentenanspruch frühestens mit dem Eingang der ersten Anfrage entsteht.

Durch die Digitalisierung gibt es mittlerweile mehr als eine Möglichkeit, den Rentenantrag zu stellen:

  • Unterlagen zuschicken lassen, ausfüllen, per Post zurücksenden
  • Unterlagen online herunterladen, postalisch zurücksenden
  • eAntrag (der Deutschen Rentenversicherung) stellen. Vorteil: Der Antrag passt sich dynamisch an Ihre Antworten an. Sind Sie z.B. kinderlos, wird der Antragsteil rund um Kinder und Erziehungszeiten automatisch aus Ihrem Antrag entfernt. So müssen Sie nur die Dinge ausfüllen, die für Sie wirklich relevant sind.

Wussten Sie, dass ...

  • Sie mittlerweile nicht nur einen eAntrag für Ihre Rente stellen können, sondern dass Sie viele Leistungen online abrufen können? Unter dem Stichwort Digitalisierung zeigen wir Ihnen, was alles möglich ist!

Rentenantrag stellen: Fristen

Art der RenteFrist für den Rentenantrag
Altersrente3 Monate nach Vorliegen der Voraussetzungen
Erwerbsminderungsrente3 Monate nach Bescheinigung der Voraussetzungen
Erziehungsrente3 Monate nach Vorliegen der Voraussetzungen
Hinterbliebenenrente (Witwe, Witwer oder Waise)12 Monate ab dem Todestag

Welche Unterlagen muss man dem Rentenantrag beifügen?

Die Auszahlung ist eine Antragsleistung, das bedeutet, ohne Rentenantrag erhalten Sie keine Leistungen. Dem Antrag müssen Sie unterschiedliche Unterlagen beifügen, damit die Rentenkasse überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und welche Lebenszeiten für die Höhe der Rentenzahlungen relevant sind. Je nachdem, welchen Rentenantrag Sie stellen, sind verschiedene Nachweise möglich.

Allgemeine Unterlagen für den Rentenantrag

Diese Dinge brauchen Sie für jeden Rentenantrag:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung (inkl. Rentenversicherungsnummer)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Kontoverbindung, also IBAN und BIC
  • Angaben zu Versicherungszeiten (inkl. Ausbildungsverträge, Nachweise über Arbeitslosigkeit und längere Krankheit)
  • ggf. Geburtsurkunden Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Auskunft über die Höhe des Nebenerwerbs oder Altersteilzeitvertrag
    für Beamte: das Festsetzungsblatt der Versorgungsstelle

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wollen oder müssen Sie aufgrund schwerer Krankheit eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Rentenantrag folgende Unterlagen einreichen:

  • Auflistung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte und Ärztinnen
  • Angaben zu amts- oder betriebsärztlichen Untersuchungen durch Krankenkassen oder öffentliche Träger
  • Nachweise über Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte
    eine chronologische Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten

Stichwort Vollmacht

  • Liegt eine Betreuungsverfügung oder eine andere Vollmacht vor, können Angehörige oder pflegende Personen den Rentenantrag bspw. für Demenzkranke stellen.

Nachweise für die Witwenrente/Witwerrente

Sind Sie verwitwet und wollen Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie die folgenden Nachweise vorlegen:

  • die Sterbeurkunde Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin
  • die Heiratsurkunde
  • Angaben über die Einkünfte, die Sie erzielen
  • die letzte Rentenanpassung der verstorbenen Person
  • falls Sie Erziehungsrente beziehen wollen: ein Nachweis über die Auflösung der Beziehung

Nachweise für die Waisenrente oder Halbwaisenrente

Verwaiste Kinder von verstorbenen Personen müssen nachfolgende Dinge an den Rentenantrag anfügen:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • die eigene Geburtsurkunde
  • Waisen über 18 Jahre: Nachweise über eine Ausbildung oder Freiwilligendienste
  • bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst zugehörige Dienstbescheinigung
  • falls vorhanden, die eigene Rentenversicherungsnummer

Gut zu wissen: Das Sterbevierteljahr

Verwitwete Personen haben die Möglichkeit, bei der Deutschen Post AG das sogenannte Sterbevierteljahr zu beantragen. Hierfür müssen Sie lediglich die Sterbeurkunde des Partners / der Partnerin vorlegen. Das Sterbevierteljahr ist ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente und beträgt etwa den dreifachen Betrag der Rente, die im Sterbemonat gezahlt wurde. Später wird das Sterbevierteljahr auf die Rentenansprüche angerechnet.

Häufige Fragen zum Thema Rentenantrag

Grundsätzlich erkennt die Deutsche Rentenversicherung alle Zeiten an, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Aber auch Schul- und Ausbildungszeiten werden für den Rentenanspruch erfasst. Dazu gehören auch ein Studium oder die Berufsschulzeit oder Ausbildung an einer Fachschule. Ebenso wird die Lehrstellensuche berücksichtigt. Auch während längerer Krankheit, wenn Sie Krankengeld bezogen haben, oder in Zeiten der Arbeitslosigkeit können Sie einen Rentenanspruch erwerben, wenn Sie die DRV darüber unterrichten. Darüber hinaus werden auch Freiwilligendienste zum Erwerb des Rentenanspruchs herangezogen. Damit pflegende Angehörige und Eltern in ihren Rentenansprüchen nicht schlechter gestellt werden, berücksichtigt die DRV außerdem Kindererziehungszeiten und die Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben.

Falls Sie beim Ausfüllen des Rentenantrags unsicher sind, können Sie die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen. Auch andere soziale und Wohlfahrtsverbände wie die AWO, die Caritas oder spezielle Pflegevereine beraten Senioren und Seniorinnen in Rentenfragen. Einige bieten dafür eigene Rentensprechstunden an.

Ihr Rentenkonto ist eine Zusammenstellung aller Informationen, die für den Bezug von gesetzlichen Renten relevant sind. Dazu gehören persönliche Daten sowie all die Zeiten in Ihrem Leben, in denen Sie Rentenansprüche erworben haben. Also Zeiten, in denen Sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, sich haben ausbilden lassen, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Ihre beruflichen Zeiten werden durch die Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für die Rentenversicherung gezahlt hat, automatisch erfasst. Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten müssen Sie der DRV hingegen selbst mitteilen.

Unter dem Versicherungsverlauf versteht man die chronologische Aufstellung aller rentenrelevanter Zeiten. Dieser ist also Bestandteil des Rentenkontos. Den ersten Versicherungsverlauf erhält man meist nach den ersten fünf Beitragsjahren, frühestens ab dem 27. Geburtstag. Mit Erreichen des 43. Geburtstags erhalten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen den nächsten Auszug ihres Versicherungsverlaufs, inklusive Unterlagen für ein Kontenklärungsverfahren. Hierbei wird seitens der DRV abgefragt, wie vollständig die dort erfassten Informationen sind. Damit soll verhindert werden, dass versäumte wird, rentenrelevante Zeiten wie die Kindererziehung mitzuteilen. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre einen Versicherungsverlauf.

Auch Schwerbehinderte sind rentenberechtigt, sofern Voraussetzung ist, dass Sie zu Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt sind, also über einen entsprechenden Grad der Behinderung verfügen.

Außerdem müssen Sie mindestens 35 Jahre rentenversichert sein. Für alle Jahrgänge zwischen 1952und 1953 gilt die stufenweise Anhebung des Rentenalters, beginnend mit 63 Jahren. Das bedeutet, Sie können nach 35 Beitragsjahren ggf. schon zum 63. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. All diejenigen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können zum Ende des 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge von bis 10,8 % in Kauf nehmen.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

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