Zum 1. Juli 2021 sollen Pflegegeld und Sachleistungen im Zuge der neuen Pflegereform um 5 % erhöht werden. Damit werden Pflegebedürftige, aber auch Angehörige, begünstigt, die sich für eine Pflege zu Hause entscheiden. Auch die Pflegehilfsmittelpauschale soll von 40 auf 60 Euro angehoben werden. Für das Jahr 2023 sind dann kontinuierliche, an die Inflationsrate gebundene Anpassungen geplant.
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Pflegesachleistungen | 689 Euro | 723 Euro |
Pflegegeld | 316 Euro | 332 Euro |
Auch bei der stationären Pflege wird nachgebessert. Hier soll der Eigenanteil auf monatlich 700 Euro für maximal drei Jahre begrenzt werden. Momentan liegt dieser laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) bei durchschnittlich 786 Euro. Die separat aufgelisteten Kosten für Verpflegung und Unterbringung im Pflegeheim sind von der Deckelung jedoch ausgenommen. Der effektive Eigenanteil an den Pflegeheim-Kosten dürfte damit auch nach der neuen Pflegereform noch bei durchschnittlich 2.000 Euro pro Monat liegen.
Neben den bereits genannten Veränderung wurde außerdem ein Ausbau der Förderung beim Pflege-Bahr skizziert. Statt wie bisher mit 5 Euro will sich der Staat künftig mit 15 Euro an einer geförderten privaten Pflegeversicherung beteiligen.
Finanziert werden soll die Pflegereform auch durch einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Dieser wurde vom GKV-Spitzenverband schon lange gefordert, aber erst aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Die Ländern sollen ferner jeden Monat 100 Euro pro vollstationär versorgtem Pflegebedürftigen zahlen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant außerdem, den Pflegebeitrag für Kinderlose um 0,1 % auf dann 3,4 % zu erhöhen. Die Einnahmen sollen auch in den schon 2015 aufgelegten Pflegevorsorgefonds fließen. Die Zielsetzung ist, den Beitragssatz ab dem Jahr 2035 stabil zu halten – pünktlich zu dem Zeitpunkt, an dem die geburtenstarken Jahrgänge (Baby-Boomer) zwischen 1946 und 1964 in ein Alter kommen, in dem mit einer Pflegebedürftigkeit gerechnet werden muss.
Und es sind noch mehr Änderungen geplant: Die einzelnen Budgets für Kurzzeit– und Verhinderungspflege als Entlastung pflegender Angehöriger werden künftig unter dem “Entlastungsbudget” von 3.300 Euro jährlich zusammengefasst.
Fachautorin für Alter und Pflege
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