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Verbot von Altersdiskriminierung
 
Ein neues Staatsziel?

Eigentlich sollte der Lebensabend frei von Problemen sein. Das Thema Diskriminierung im Alter scheint aber durchaus ein sehr tiefgreifendes und konfliktgeladenes zu sein. Keinesfalls schlagen nur Seniorenverbände Alarm und fordern seit langem, die Thüringer Landesverfassung dahingehend zu ändern, dass es ein Verbot von Altersdiskriminierung geben muss.

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Alterskriminalität ist in Alten- und Pflegeheimen häufig ein Tabu-Thema, dennoch gibt es sie gerade dort!

Während im beruflichen Alltag älterer Menschen deutlich häufiger davon die Rede ist, dass Personen ohne ersichtlichen Grund aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, hört man das im Zusammenhang mit der Altersgruppe 65+ kaum. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass Seniorinnen und Senioren davon unbetroffen sind. Ganz im Gegenteil! Doch negative Bilder von älteren und mitunter pflegebedürftigen Menschen durchdringen das Bewusstsein der Gesellschaft selten, weswegen die Diskriminierung im Alter auch selten zur Sprache kommt.

In Thüringen aber will man nicht mehr wegschauen! Nach Aussage des Geschäftsführers des Landesseniorenrates Jan Steinhaußen gibt es inmitten unserer modernen Gesellschaft zunehmend diskriminierendes Verhalten gegenüber älteren Menschen. Dadurch werden Menschenrechte in dieser Altersgruppe immer häufiger verletzt.

Jeder Fünfte ist Opfer von Altersdiskriminierung

Auf Bundesebene ist das Verbot der Altersdiskriminierung bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert. Nun soll auch die Thüringer Landesverfassung angepasst werden, denn offensichtlich reicht es nicht mehr aus, Empathie und Wertvorstellungen vorauszusetzen, damit alle älteren Menschen ihren Lebensabend unter menschenwürdigen Umständen verbringen können.

Bedenkt man, dass in Deutschland etwa jeder Fünfte aufgrund seines Lebensalters bereits Erfahrungen mit Altersdiskriminierung machen musste, ist diese Ungleichbehandlung keineswegs ein Normalzustand. Verinnerlicht man sich zudem so manche Alltagszustände in deutschen Alten- und Pflegeheimen, wird die Intension der CDU in Thüringen sowie die des Thüringer Seniorenverbandes BRH und des Landesseniorenrates im thüringischen Bundesland verständlich:

Benachteiligung von Demenzkranken sollte ebenso wenig zur Normalität werden wie die unzureichende medizinische Betreuung älterer Menschen in Pflegeheimen, die nicht mehr ohne fremde Hilfe zum Spezialisten können.

Für einen menschenwürdigen Lebensabend genügt es eben nicht, dass Seniorinnen und Senioren in einem schicken Apartment untergebracht werden und Anspruch auf Vollverpflegung haben. Ältere Versicherte müssen ebenso einen ungehinderten Zugang zu entsprechenden Heilbehandlungen haben. An Demenz erkrankte Menschen brauchen zudem keineswegs nur die medikamentöse Ruhigstellung, sondern eine respektvolle Betreuung. 

Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen

  • Aufgrund der eingereichten Entwürfe zur Verfassungsänderung in Thüringen wurde nun in Artikel 2, Abs. 3 unter anderem auch das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Alters festgeschrieben. Absatz 4 wurde dahingehend ergänzt und geändert, dass nun auch Land und Gebietskörperschaften „die Selbstbestimmung, umfassende Einbeziehung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ fördern und gewährleisten sollen.

    Ein Erfolg? Ja, ganz sicher. Bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Problematik der Altersdiskriminierung unter anderem in Alten- und Pflegeheimen dadurch entschärfen lässt. An dieser Stelle wird es auch in Zukunft noch viele ambitionierte Menschen brauchen, die einmal mehr hinschauen, damit es den Alten in unserer Mitte im letzten Lebenszyklus gut geht und ihnen in allen Belangen gleiches Recht zuteil wird.

Datum: 10.03.2023 | Verfasser: Claudia Felbermeyer | Kategorie:  | | Tags:  | |  

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    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

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