Kriterien. Antrag. Leistungen.

Alles Wichtige zu Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der 5 (neuen) Pflegegrade. Pflegegrad 1 wird zugeteilt, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der MEDICPROOF GmbH  eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachgewiesen wird. Das entspricht einer Punktzahl zwischen 12,5 und < 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Erfahren Sie hier, welche Leistungen Sie in Pflegegrad 1 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

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Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Antragstellung

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Der erste Schritt in Richtung Pflegegrad 1 ist der Antrag auf Begutachtung bei der zuständigen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse angegliedert – die Anschrift ist also identisch. Der Antrag kann formlos – schriftlich oder telefonisch – gestellt werden.

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In einem zweiten Schritt wird die Versicherung ein Gutachten (Vor-Ort-Termin) anordnen. Dieses wird bei den gesetzlichen Kassen vom Medizinischen Dienst (MDK) und bei den privaten Versicherern durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In insgesamt 6 Modulen mit jeweils bis zu 16 Kriterien vergibt der Gutachter Punkte. Aus Basis der gewichteten Gesamtpunktzahl wird dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung ausgesprochen. Diese entscheidet letztlich darüber, ob und wenn welcher Pflegegrad zugeteilt wird.

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Für Pflegegrad 1 sind 12,5 – < 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) notwendig. Liegt die Punktzahl darunter, wird kein Pflegegrad empfohlen. Liegt die Punktzahl darüber, ist dementsprechend die Zuteilung von Pflegegrad 2 wahrscheinlich.

Leistungen in Pflegegrad 1

ArtAnspruch (ja / nein)Leistungsumfang
Pflegegeldnein
Pflegesachleistungennein
Tages- und Nachtpflegenein
Kurzzeitpflegenein
Verhinderungspflegenein
Vollstationäre Pflegenein
Betreuungs- und Entlastungsleistungenja125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelja40 Euro pro Monat
Hausnotrufja23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassungjaeinmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschussja214 Euro pro Monat

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Punktzahl Definition
1 12,5 – <27 Punkte geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 27 – <47,5 Punkte erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3 47,5 – <70 Punkte schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4 70 – <90 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5 90 – 100 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Die NBA Module im Überblick

  • Jedes der insgesamt sechs Module enthält bis zu 16 Kriterien. Diese werden vom Gutachter (Medicproof GmbH bzw. MDK) mit einer Punktzahl bewertet. Die Ergebnisse werden entsprechend eines speziellen Verfahren gewichtet. Das Endergebnis (die gewichteten Gesamtpunkte) führen dann zu einer entsprechenden Pföegegrad Empfehlung. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugewiesen wird, fällt die Pflegeversicherung.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrad 1

Pflegegrad Erstantrag stellen

Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.

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Pflegegrad-Antrag abgelehnt?

Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.

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Pflegegrad: Höherstufung beantragen

Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.

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Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wird nicht gesondert beantragt. Vielmehr geht der Einstufung in den Pflegegrad 1 der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse voraus.

Versicherte mit einer anerkannten geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden in den Pflegegrad 1 eingestuft.

Im Pflegegrad 1 werden keine Zuschüsse für Pflegedienstleistungen bewilligt, die über den Entlastungsbeitrag hinausgehen.

Der MDK stuft Menschen in den Pflegegrad 1, welche kognitiv oder körperlich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und teilweise Unterstützung benötigen.

Im Pflegegrad 1 werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro bewilligt. Zudem gibt es 23 Euro für den Hausnotruf, bis zu 4.000 Euro für die Wohnraumanpassung und bei Bedarf einen Wohngruppenzuschuss von 214 Euro.

Im Pflegegrad 1 steht dem Versicherten noch kein Pflegegeld zu.

Ergeben sich aus der Begutachtung von Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, sozialen Kontakten und Gestaltung des Alltags sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen zwischen 12,5 und 27 Punkte von 100, hat der Versicherte einen Anspruch auf den Pflegegrad 1.

Wer etwa 90 Minuten täglich auf Hilfe im Haushalt oder bei der Grundpflege angewiesen ist, erfüllt die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1.

Im Pflegegrad 1 werden lediglich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt. Dazu gehören Bettschutzeinlagen, Schutzmasken, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.

Der monatliche Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 beträgt 125 Euro.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01