Kriterien. Antrag. Leistungen.

Alles Wichtige zu Pflegegrad 3

Wird im Neuen Begutachtungsassessment des MDK bzw. der MEDICPROOF GmbH eine “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt (das entspricht 47,5 – <70 Punkten), so wird der / die Betroffene von der Pflegekasse sehr wahrscheinlich in Pflegegrad 3 eingestuft werden.

Erfahren Sie hier, welche Pflegesachleistungen Sie in Pflegegrad 3 erhalten, wie viel Pflegegeld ausgezahlt wird, wie Sie den Pflegegrad hochstufen lassen oder einen Erstantrag auf Zuteilung eines Pflegegrades stellen.

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Pflegerad 3: Voraussetzungen und Antragstellung

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Ein Erstantrag oder Antrag auf Höherstufung kann formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird die Pflegekasse ein Formular versenden, welches ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben zurückgeschickt werden muss.

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Nach Eingang des unterschriebenen Formulars wird die Pflegeversicherung ein Gutachten in Auftrag geben. Diese wird bei einem Vor-Ort-Termin vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. bei privat Versicherten von der MEDICPROOF GmbH durchgeführt. In sechs verschiedenen Modulen mit je bis zu 16 Kriterien wird sich der Gutachter ein genaues Bild über die Selbstständigkeit des Antragsteller machen.

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In jedem Modul werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einer speziellen Gewichtung der einzelnen Module. Für Pflegegrad 3 sind 47,5 – <70 Punkte notwendig. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeteilt wird, trifft die Pflegeversicherung.

Leistungen in Pflegegrad 3

ArtAnspruch (ja / nein)Leistungsumfang
Pflegegeldja545 Euro pro Monat
Pflegesachleistungenja1.298 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflegeja1.298 Euro pro Monat
Kurzzeitpflegeja1.612 Euro pro Jahr
Verhinderungspflegeja1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflegeja1.262 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungenja125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelja40 Euro pro Monat
Hausnotrufja23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassungjaeinmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschussja214 Euro pro Monat

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Punktzahl Definition
1 12,5 – <27 Punkte geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 27 – <47,5 Punkte erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3 47,5 – <70 Punkte schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4 70 – <90 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5 90 – 100 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Die NBA Module im Überblick

  • Jedes der insgesamt sechs Module enthält bis zu 16 Kriterien. Diese werden vom Gutachter (Medicproof GmbH bzw. MDK) mit einer Punktzahl bewertet. Die Ergebnisse werden entsprechend eines speziellen Verfahren gewichtet. Das Endergebnis (die gewichteten Gesamtpunkte) führen dann zu einer entsprechenden Pföegegrad Empfehlung. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugewiesen wird, fällt die Pflegeversicherung.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrad 3

Pflegegrad Erstantrag stellen

Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.

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Pflegegrad-Antrag abgelehnt?

Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.

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Pflegegrad: Höherstufung beantragen

Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.

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Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 3

Grundsätzlich ist das Pflegegeld für die pflegende Person gedacht. Ausgezahlt wird es jedoch direkt an den Pflegebedürftigen.

Einer pflegebedürftigen Person im Pflegegrad 3 steht laut §45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von monatlich 125€ bei häuslicher Pflege zu. Zusätzlich stehen Pflegebedürftigen Beratungen und Beratungsbesuche zu. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Ein Mensch mit dem Pflegegrad 3 erhält monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro.

Wenn die Selbstständigkeit schwer beeinträchtig ist, d.h. beispielsweise die Mobilität zu 10 % eingeschränkt oder die Selbstversorgung nur noch zu 40% möglich ist, sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 gegeben.

Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch von bis zu 1.298 € für Pflegesachleistungen.

Ist die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt, werden bei der Begutachtung durch den MDK zwischen 57,5 und 69 Punkten vergeben.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch von maximal 40 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Medizinische Hilfsmittel wie der Hausnotruf werden mit monatlich 23 € bezuschusst.

Eine Unterbringung in einem Pflegeheimplatz kostet durchschnittliche 2.700 bis 3.000 Euro monatlich. Durch den Zuschuss für vollstationäre Pflege in Höhe von 1.775 Euro pro Monat, verbleibt ein Eigenanteil von 925 bis 1.225 Euro.

Je nach individueller Befindlichkeit können im Pflegegrad 3 Zuschüsse zur Verhinderungspflege, vollstationären Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie ein Wohngruppenzuschuss beantragt werden.

Für die im Pflegegrad 3 notwendige Anpassung des Wohnumfeldes besteht ein Anspruch auf bis zu 4.000 €. Dieser Zuschuss wird in der Regel von der Pflegekasse oder der Rentenversicherung gewährt.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01