Ansprüche. Zusatzleistungen. Bedingungen.

Pflegegrad 4

In den Pflegegrad 4 werden Pflegebedürftige eingestuft, die laut Gutachten „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ aufweisen.

Erfahren Sie hier, welche Pflegesachleistungen Ihnen beim Pflegegrad 4 zustehen, in welcher Höhe Pflegegeld an Sie gezahlt wird, welche Vorgehensweise bei der Höherstufung nötig ist oder wie Sie den Erstantrag stellen.

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Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Antragstellung

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Die wichtigste Voraussetzung ist der Erstantrag beziehungsweise der Antrag auf Höherstufung. Bei der zuständigen Pflegekasse kann dieser sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden. 

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Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen sowie die MEDICPROOF GmbH der privaten Kassen ordnen anschließend einen Vor-Ort-Termin an. Dabei wird der jeweilige Gutachter den oder die Pflegebedürftige begutachten. Basierend auf den sechs NBA Modulen und ihren bis zu 16 Kriterien, werden die Einschränkungen in ihrer Intensität über ein Punktesystem bewertet. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl wird dann im Rahmen der Abschlussbewertung an die Pflegeversicherung weitergeleitet.

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Liegt der Pflegekasse die Begutachtung vor und ergeben sich daraus nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) 70 bis < 90 Pflegepunkte, ist die Einstufung in den Pflegegrad 4 sehr wahrscheinlich. Liegen die Punkte höher, kann auch eine direkte Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgen. Ergibt sich aus dem Gutachten eine geringere Punktzahl, wird die Einstufung indes in den Pflegegrad 3 erfolgen.

Leistungen in Pflegegrad 4

ArtAnspruch (ja / nein)Leistungsumfang
Pflegegeldja728 Euro pro Monat
Pflegesachleistungenja1.612 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflegeja1.612 Euro pro Monat
Kurzzeitpflegeja1.612 Euro pro Jahr
Verhinderungspflegeja1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflegeja1.775 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungenja125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelja40 Euro pro Monat
Hausnotrufja23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassungjaeinmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschussja214 Euro pro Monat

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Punktzahl Definition
1 12,5 – <27 Punkte geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 27 – <47,5 Punkte erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3 47,5 – <70 Punkte schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4 70 – <90 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5 90 – 100 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Die NBA Module im Überblick

  • Jedes der insgesamt sechs Module enthält bis zu 16 Kriterien. Diese werden vom Gutachter (Medicproof GmbH bzw. MDK) mit einer Punktzahl bewertet. Die Ergebnisse werden entsprechend eines speziellen Verfahren gewichtet. Das Endergebnis (die gewichteten Gesamtpunkte) führen dann zu einer entsprechenden Pföegegrad Empfehlung. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugewiesen wird, fällt die Pflegeversicherung.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrad 4

Pflegegrad Erstantrag stellen

Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.

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Pflegegrad-Antrag abgelehnt?

Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.

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Pflegegrad: Höherstufung beantragen

Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.

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Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 stehen Leistungen für Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege zu. Darüber hinaus gehören Pflegeberatungen oder Angebote der Alltagsbegleitung und Unterstützung im Alltag ebenfalls zum Leistungsumfang.

Ja, auch bei Pflegegrad 4 können Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

Die notwendige Tages- und Nachtpflege im Pflegegrad 4 wird mit 1.612 Euro pro Monat bezuschusst.

Im Pflegegrad 4 liegen die monatlichen Zahlungen für Pflegesachleistungen bei 1.612 Euro.

Ist bei einer Person mit Pflegegrad 4 eine Verhinderungspflege nötig, wird ein Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr gewährt.

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und 89 Punkte durch den Gutachter des MDK ermittelt werden müssen.

Pflegebedürftigen Menschen im Pflegegrad 4 steht ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro zu.

Eine Unterbringung in einem Pflegeheimplatz kostet durchschnittliche 2.700 bis 3.000 Euro monatlich. Durch den Zuschuss für vollstationäre Pflege in Höhe von 1.775 Euro pro Monat, verbleibt ein Eigenanteil von 925 bis 1.225 Euro.

Der Pflegegrad 4 entspricht der vorher gültigen Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder der ehemaligen Pflegestufe 3.

Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 benötigen üblicherweise rund um die Uhr eine Pflegekraft. Wie oft der ambulante Pflegedienst zusätzlich nach Hause kommt, hängt von der individuell angeforderten Unterstützung bei den Pflegeaufgaben ab.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01