In den Pflegegrad 4 werden Pflegebedürftige eingestuft, die laut Gutachten „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ aufweisen.
Erfahren Sie hier, welche Pflegesachleistungen Ihnen beim Pflegegrad 4 zustehen, in welcher Höhe Pflegegeld an Sie gezahlt wird, welche Vorgehensweise bei der Höherstufung nötig ist oder wie Sie den Erstantrag stellen.
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Die wichtigste Voraussetzung ist der Erstantrag beziehungsweise der Antrag auf Höherstufung. Bei der zuständigen Pflegekasse kann dieser sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden.
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Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen sowie die MEDICPROOF GmbH der privaten Kassen ordnen anschließend einen Vor-Ort-Termin an. Dabei wird der jeweilige Gutachter den oder die Pflegebedürftige begutachten. Basierend auf den sechs NBA Modulen und ihren bis zu 16 Kriterien, werden die Einschränkungen in ihrer Intensität über ein Punktesystem bewertet. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl wird dann im Rahmen der Abschlussbewertung an die Pflegeversicherung weitergeleitet.
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Liegt der Pflegekasse die Begutachtung vor und ergeben sich daraus nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) 70 bis < 90 Pflegepunkte, ist die Einstufung in den Pflegegrad 4 sehr wahrscheinlich. Liegen die Punkte höher, kann auch eine direkte Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgen. Ergibt sich aus dem Gutachten eine geringere Punktzahl, wird die Einstufung indes in den Pflegegrad 3 erfolgen.
Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
Pflegegeld | ja | 728 Euro pro Monat |
Pflegesachleistungen | ja | 1.612 Euro pro Monat |
Tages- und Nachtpflege | ja | 1.612 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Vollstationäre Pflege | ja | 1.775 Euro pro Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
Hausnotruf | ja | 23 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
Pflegegrad | Punktzahl | Definition |
1 | 12,5 – <27 Punkte | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
2 | 27 – <47,5 Punkte | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
3 | 47,5 – <70 Punkte | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
4 | 70 – <90 Punkte | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
5 | 90 – 100 Punkte | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung |
Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.
Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.
Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.
Bei Pflegegrad 4 stehen Leistungen für Pflegehilfsmittel, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege zu. Darüber hinaus gehören Pflegeberatungen oder Angebote der Alltagsbegleitung und Unterstützung im Alltag ebenfalls zum Leistungsumfang.
Ja, auch bei Pflegegrad 4 können Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
Die notwendige Tages- und Nachtpflege im Pflegegrad 4 wird mit 1.612 Euro pro Monat bezuschusst.
Im Pflegegrad 4 liegen die monatlichen Zahlungen für Pflegesachleistungen bei 1.612 Euro.
Ist bei einer Person mit Pflegegrad 4 eine Verhinderungspflege nötig, wird ein Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr gewährt.
Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und 89 Punkte durch den Gutachter des MDK ermittelt werden müssen.
Pflegebedürftigen Menschen im Pflegegrad 4 steht ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro zu.
Eine Unterbringung in einem Pflegeheimplatz kostet durchschnittliche 2.700 bis 3.000 Euro monatlich. Durch den Zuschuss für vollstationäre Pflege in Höhe von 1.775 Euro pro Monat, verbleibt ein Eigenanteil von 925 bis 1.225 Euro.
Der Pflegegrad 4 entspricht der vorher gültigen Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder der ehemaligen Pflegestufe 3.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 benötigen üblicherweise rund um die Uhr eine Pflegekraft. Wie oft der ambulante Pflegedienst zusätzlich nach Hause kommt, hängt von der individuell angeforderten Unterstützung bei den Pflegeaufgaben ab.
Fachautorin für Alter und Pflege
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