Für den Pflegegrad 5 bilden „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ die Grundlage für die Einstufung. Das entspricht einer nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelten Punktzahl von 90 bis 100.
Nachfolgend erfahren Sie unter anderem, in welcher Höhe Pflegegeld im Pflegegrad 5 gezahlt wird, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Voraussetzungen nötig sind.
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Schon ab Pflegegrad 1 können Betroffene für die barrierefreie Umgestaltung ihres Lebensumfelds einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von
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Auf diesen zunächst formlosen Antrag wird durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kassen oder durch die MEDICPROOF GmbH der privaten Kassen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter nimmt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vor Ort und in der Regel im heimischen Umfeld der pflegebedürftigen Person vor. Zur Begutachtung werden die sechs Module mit ihren bis zu 16 Bewertungskriterien des NBA herangezogen. Im Rahmen des Gutachtens werden entsprechende Punkte verteilt, die dann als Gesamtpunktzahl einfließen und an die zuständige Pflegeversicherung weitergeleitet werden.
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Aufgrund der aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) resultierenden Punktzahl von 90 bis 100 Pflegepunkten wird durch die Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad 5 vorgenommen. Liegt die Gesamtpunktzahl niedriger, ist eine Einstufung in den Pflegegrad 4 wahrscheinlich.
Art | Anspruch (ja / nein) | Leistungsumfang |
Pflegegeld | ja | 901 Euro pro Monat |
Pflegesachleistungen | ja | 1.995 Euro pro Monat |
Tages- und Nachtpflege | ja | 1.995 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Verhinderungspflege | ja | 1.612 Euro pro Jahr |
Vollstationäre Pflege | ja | 2.005 Euro pro Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | ja | 125 Euro pro Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | ja | 40 Euro pro Monat |
Hausnotruf | ja | 23 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | ja | einmalig 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschuss | ja | 214 Euro pro Monat |
Pflegegrad | Punktzahl | Definition |
1 | 12,5 – <27 Punkte | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
2 | 27 – <47,5 Punkte | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
3 | 47,5 – <70 Punkte | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
4 | 70 – <90 Punkte | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
5 | 90 – 100 Punkte | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung |
Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.
Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.
Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.
Einen Anspruch auf Pflegegrad 5 hat man, wenn die Selbstständigkeit in schwerstem Maße beeinträchtigt ist. Die Begutachtung durch den MDK legt hier 90 bis 100 Punkte zugrunde.
Auch bei Pflegegrad 5 hat man Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Während die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen mit 1.612 Euro pro Jahr bezuschusst wird, zahlt die Pflegekasse für bis zu 6 Wochen im Jahr 1.612 Euro Verhinderungspflege.
In den Pflegegrad 5 werden all jene Menschen eingestuft, die in höchstem Maße körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Dieser höchste aller Pflegegrade stellt besondere Anforderungen an die Pflegenden.
Neben dem Pflegegeld stehen jedem Versicherten mit Pflegegrad 5 monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro zu. Darüber hinaus sind weitere Zusatzleistungen über Zuschüsse möglich.
Die Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 5 beträgt monatlich 901 Euro.
Wird für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ein professioneller Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt, kann der Betroffene 1.995 Euro Pflegesachleistungen monatlich beziehen.
Ist ein Versicherter mit Pflegegrad 5 in einem Heim untergebracht, bleibt nach Abzug der Zuzahlungen durch die Pflegekasse ein Eigenanteil von etwa 1.500 Euro im Monat.
Ebenso wie das Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Üblicherweise geschieht das in schriftlicher Form.
Grundsätzlich können Pflegeleistungen immer nur vom Versicherten selbst beantragt werden. In der Pflegestufe 5 ist es jedoch keineswegs unüblich, dass dies auch Angehörige oder spezielle Betreuer übernehmen können, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Bei der vollstationären Pflege stehen jedem Versicherten mit der Pflegestufe 5 monatlich 2.005 Euro zu.
Fachautorin für Alter und Pflege
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