Erstantrag. Höherstufung. Widerspruch.

Pflegegrad 5

Für den Pflegegrad 5 bilden „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ die Grundlage für die Einstufung. Das entspricht einer nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelten Punktzahl von 90 bis 100.

Nachfolgend erfahren Sie unter anderem, in welcher Höhe Pflegegeld im Pflegegrad 5 gezahlt wird, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Voraussetzungen nötig sind.

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Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Antragstellung

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Schon ab Pflegegrad 1 können Betroffene für die barrierefreie Umgestaltung ihres Lebensumfelds einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von

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Auf diesen zunächst formlosen Antrag wird durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kassen oder durch die MEDICPROOF GmbH der privaten Kassen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter nimmt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vor Ort und in der Regel im heimischen Umfeld der pflegebedürftigen Person vor. Zur Begutachtung werden die sechs Module mit ihren bis zu 16 Bewertungskriterien des NBA herangezogen. Im Rahmen des Gutachtens werden entsprechende Punkte verteilt, die dann als Gesamtpunktzahl einfließen und an die zuständige Pflegeversicherung weitergeleitet werden.

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Aufgrund der aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) resultierenden Punktzahl von 90 bis 100 Pflegepunkten wird durch die Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad 5 vorgenommen. Liegt die Gesamtpunktzahl niedriger, ist eine Einstufung in den Pflegegrad 4 wahrscheinlich. 

Leistungen in Pflegegrad 5

ArtAnspruch (ja / nein)Leistungsumfang
Pflegegeldja901 Euro pro Monat
Pflegesachleistungenja1.995 Euro pro Monat
Tages- und Nachtpflegeja1.995 Euro pro Monat
Kurzzeitpflegeja1.612 Euro pro Jahr
Verhinderungspflegeja1.612 Euro pro Jahr
Vollstationäre Pflegeja2.005 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungenja125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelja40 Euro pro Monat
Hausnotrufja23 Euro pro Monat
Wohnraumanpassungjaeinmalig 4.000 Euro
Wohngruppenzuschussja214 Euro pro Monat

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Punktzahl Definition
1 12,5 – <27 Punkte geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 27 – <47,5 Punkte erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3 47,5 – <70 Punkte schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4 70 – <90 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5 90 – 100 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Die NBA Module im Überblick

  • Jedes der insgesamt sechs Module enthält bis zu 16 Kriterien. Diese werden vom Gutachter (Medicproof GmbH bzw. MDK) mit einer Punktzahl bewertet. Die Ergebnisse werden entsprechend eines speziellen Verfahren gewichtet. Das Endergebnis (die gewichteten Gesamtpunkte) führen dann zu einer entsprechenden Pföegegrad Empfehlung. Die endgültige Entscheidung, welcher Pflegegrad zugewiesen wird, fällt die Pflegeversicherung.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrad 5

Pflegegrad Erstantrag stellen

Der Erstantrag ist formlos (schriftlich oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Dieseist der Krankenkasse angegliedert.

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Pflegegrad-Antrag abgelehnt?

Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen.

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Pflegegrad: Höherstufung beantragen

Erscheint Ihnen der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zutreffend, können Sie bei der Pflegeversicherung eine Höherstufung beantragen.

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Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad 5

Einen Anspruch auf Pflegegrad 5 hat man, wenn die Selbstständigkeit in schwerstem Maße beeinträchtigt ist. Die Begutachtung durch den MDK legt hier 90 bis 100 Punkte zugrunde.

Auch bei Pflegegrad 5 hat man Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Während die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen mit 1.612 Euro pro Jahr bezuschusst wird, zahlt die Pflegekasse für bis zu 6 Wochen im Jahr 1.612 Euro Verhinderungspflege.

In den Pflegegrad 5 werden all jene Menschen eingestuft, die in höchstem Maße körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Dieser höchste aller Pflegegrade stellt besondere Anforderungen an die Pflegenden.

Neben dem Pflegegeld stehen jedem Versicherten mit Pflegegrad 5 monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro zu. Darüber hinaus sind weitere Zusatzleistungen über Zuschüsse möglich.

Die Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 5 beträgt monatlich 901 Euro.

Wird für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ein professioneller Pflegedienst mit der Versorgung beauftragt, kann der Betroffene 1.995 Euro Pflegesachleistungen monatlich beziehen.

Ist ein Versicherter mit Pflegegrad 5 in einem Heim untergebracht, bleibt nach Abzug der Zuzahlungen durch die Pflegekasse ein Eigenanteil von etwa 1.500 Euro im Monat.

Ebenso wie das Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Üblicherweise geschieht das in schriftlicher Form.

Grundsätzlich können Pflegeleistungen immer nur vom Versicherten selbst beantragt werden. In der Pflegestufe 5 ist es jedoch keineswegs unüblich, dass dies auch Angehörige oder spezielle Betreuer übernehmen können, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Bei der vollstationären Pflege stehen jedem Versicherten mit der Pflegestufe 5 monatlich 2.005 Euro zu.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01