Maße. Normen. Fördermittel.

Die barrierefreie Küche

In der barrierefreien Küche bereiten Sie sich Ihre Mahlzeiten auch mit Gehhilfe selbständig zu. Bei der Gestaltung der Einrichtung nehmen die Küchenplaner Rücksicht auf den erweiterten Raum, der zum Drehen und Wenden notwendig ist. Die Größe dieser Bewegungsflächen entscheidet darüber, ob es sich bei der Räumlichkeit um eine barrierefreie oder eine rollstuhlgerechte Küche handelt. Welche Barrieren wollen Sie in Ihrer Küche beseitigen?

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Die Küche ist – und bleibt – Ihr Lebensmittelpunkt

Sie haben Ihr Leben lang für Ihre Familie gekocht und wollen das so lange wie möglich beibehalten. Wenn Sie schon nicht mehr täglich für die gesamte Familie kochen, wollen Sie sich doch zumindest selbst versorgen können.

Solange Sie fit auf den Beinen sind, ist das auch kein Problem. Die alte,  lieb gewonnene Küchenzeile reicht für diese Zwecke vollkommen aus. Erst der eingeschränkte Bewegungsradius, der sich durch die Nutzung eines Rollators oder eines Rollstuhls ergibt, zeigt die Notwendigkeit einer Adaption auf.

Barrierefreiheit muss auch in Neubauten selbstverständlich werden!

Bisher hat man als Betroffene/r nur die Option, sich selbst um den alters- oder rollstuhlgerechten Umbau seiner Küche zu kümmern. Barrierefreie Wohnungen sind nach wie vor rar, und das, obwohl viele Familien, alte Menschen und Menschen mit Behinderung händeringend nach solchen Appartements suchen. Dabei ist barrierefreies Bauen einer Studie zufolge bei kluger Konzeption und Planung nicht mit Mehrkosten verbunden.

Hinweis: „Barrierefrei“ oder „barrierearm“?

Wenn Sie auf der Suche nach einer barrierefreien Wohnung sind, dann seien Sie vorsichtig bei Wohnungen, die als „barrierearm“ bezeichnet werden. Der Begriff bietet keinerlei Verbindlichkeit, weder in der Umsetzung der technischen Regeln nach DIN 18040-2 noch in der Ausstattung. Anders ist das beim Begriff „barrierefrei“: Bei einer als „barrierefrei“ – aber auch „rollstuhlgerecht“ – titulierten Wohnung darf man davon ausgehen, dass sie das geltende Baurecht, und damit die DIN 18040-2, erfüllt.

Die eigene Küche von Barrieren befreien: so wird’s gemacht

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Küche zu einer barrierefreien Küche umbauen zu können:

  • barrierefrei: zwischen zwei gegenüberliegenden Küchenzeilen 120 cm Bewegungsfläche
  • rollstuhlgerecht: zwischen zwei gegenüberliegenden Küchenzeilen 150 cm Bewegungsfläche

Die Größe der Bewegungsflächen gilt auch für das barrierefreie Badezimmer.

Die Merkmale einer barrierefreien Küche:

  • schwellenloser Kücheneintritt
  • Geschirrspüler, Spüle, Backofen, Herd und Anschlüsse in bequemer Arbeitshöhe (rollstuhlgerecht: in Sitzhöhe)
  • unterfahrbare, evtl. höhenverstellbare Arbeitsflächen (manuell oder elektrisch zu bedienen) mit Handlauf
  • höhenverstellbare Kücheninsel
  • Übereck-Anordnung von Herd und Spüle wird lt. DIN 18040-2 empfohlen (für kurze Fahrwege)
  • barrierefreie (80 cm) oder rollstuhlgerechte Türenbreite (90 cm)
  • rutschhemmender, antistatischer, leicht zu reinigender Bodenbelag

Die Elemente einer barrierefreien Küche:

  • Herd mit Induktionskochfläche
  • Backofen mit seitlich zu öffnender Türe
  • Flaches und abgeschrägtes Einbauspülbecken
  • Dunstabzugshaube mit Fernbedienung oder Herd mit dementsprechend eingebautem Bedienelement
  • hitzebeständige, ausziehbare Ablageflächen (unter dem Herd und dem Backofen montierbar)
  • Oberschränke mit Absenkmechanismus (Hub- und Liftsysteme)
  • Rollcontainer anstatt Unterschränke
  • Spüle mit Einhebel-Mischbatterie und Brauseschlauch und integriertem Temperaturbegrenzer

Details in der barrierefreien Küche:

  • Lichtschalter unterhalb der Arbeitsplatte
  • abgerundete Kanten
  • mit ergonomischen Griffen
  • unterfahrbarer Ess- und Arbeitstisch
  • die smarte Küche – Antriebstechnik und Elektronik über das Handy steuern

Förderungen nicht vergessen!

Vergessen Sie nicht, Förderungen für den Umbau Ihrer Küche zu beantragen!

Kredit der KfW „Altersgerecht umbauen“

  • Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt es einen Kredit zu sehr guten Konditionen. Das Förderprodukt Nr. 159 kann unter anderem auch zur Finanzierung der Umbauarbeiten zur Umsetzung einer barrierefreien Küche verwendet werden.

Investitionszuschuss der KfW „Barrierereduzierung“

  • Wenn Sie keinen Kredit für den Umbau Ihrer Küche benötigen, können Sie sich auch für den Investitionszuschuss (455-B) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau entscheiden. Eine Kombination mit öffentlichen Förderungen ist möglich.

Zuschuss von der Pflegekasse für „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“

Fördermittel der Länder und Kommunen

  • Erkundigen Sie sich über die aktuellen Fördermittel Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune. Viele bieten Förderprogramme an, die auch zum Abbau von Barrieren in der Küche verwendet werden können.

Weitere Förderungen und Finanzierungshilfen – ein Auszug:

  • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): „Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“
  • Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: „Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnraum“
  • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): „Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)“
  • Wohnungsbauförderstelle Hessen: „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau“

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier und in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

Der Abbau von Barrieren liegt Bund, Ländern und Kommunen am Herzen. Daher wird der Umbau durch zahlreiche Programme und mit hohen Summen bezuschusst.

Häufige Fragen zum Thema Barrierefreie Küche

Barrierefreiheit in der Küche bedeutet, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch ohne fremde Hilfe alle Tätigkeiten wie gewohnt verrichten können. Mobiliar, Geräte, Kochutensilien sowie Steckdose und Lichtschalter müssen ohne Einschränkung erreichbar und nutzbar sein.

Laut DIN 18040-2 ist der Platz zum Drehen und Wenden das wichtigste Merkmal einer barrierefreien Küche. Hinzu kommen Ausstattungsmerkmale wie kurze Wege, angepasste oder höhenverstellbare Arbeitshöhen von Spüle, Herd und Arbeitsplatte. Für Rollstuhlfahrer sollten diese unterfahrbar sein, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Die Kosten richten sich nach den nötigen Umbaumaßnahmen. Für gehbehinderte Seniorinnen und Senioren können bereits ab 2.000 Euro entsprechende kleinere Umbauten vorgenommen werden. Braucht es indes eine Komplettlösung, kann die barrierefreie Küche auch bis zu rund 12.000 Euro kosten.

Als Grundvoraussetzung für eine barrierefreie Küche gilt ein möglichst großes Platzangebot. So sollte für Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm verfügbar sein. Rollstuhlfahrer benötigen etwa 150 x 150 cm.

Eine barrierefreie Küche umfasst keineswegs nur die speziell angepassten Küchenmöbel. Diese lassen sich in einigen Elementen beim Fachhändler bestellen oder werden vom Schreiner angefertigt. Jedoch gehört zur Barrierefreiheit in der Küche auch in baulicher Hinsicht einiges dazu. Von daher gibt es diese besondere Einrichtung nicht beim Möbeldiscounter. Stattdessen ist es stets eine sehr individuelle Planung, Anpassung und Ausführung.

In einer barrierefreien Küche sind unter anderem ein Induktionsherd, ein Backofen mit seitlicher Türöffnung sowie absenkbare Oberschränke sehr sinnvoll. Die Spüle sollte zudem flach und abgeschrägt sein. Außerdem ist eine Einhebel-Mischbatterie optimal. Um Stauraum zu schaffen, bieten sich beispielsweise anstelle der Unterschränke Rollcontainer an.

Grundsätzlich zählt der Umbau in eine barrierefreie Küche zu wohnfeldverbessernden Maßnahmen. Pflegebedürftige Menschen können also für den Küchenumbau bei der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000 Euro beantragen. Darüber hinaus fördert die KfW einen altersgerechten Umbau mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro oder mit einem Investitionszuschuss zur „Barrierereduzierung“. Bund und Länder haben ebenfalls spezielle Förderprogramme.

Durch den Ein- und Umbau einer barrierefreien Küche können sich ältere Damen und Herren weiterhin selbstständig und sicherer in ihrer Küche bewegen. Zudem sind alle Elemente in einer solchen Küche weitaus einfacher zu erreichen. Das ist komfortabel und kräfteschonend.

Nicht in jedem Fall müssen bereits vorhandene Küchenmöbel durch neue ersetzt werden. Oftmals können auch Liftsysteme und höhenverstellbare Tische oder Arbeitsflächen eine preiswerte Alternative sein.

Eine auf Barrierefreiheit ausgelegte Küche ist nur bedingt auch für Rollstuhlfahrer nutzbar. Denn diese benötigen generell mehr Platz und zudem Küchenmöbel, die keine Unterbauten aufweisen.

Bezüglich des Mobiliars gibt es für barrierefreie Küchen neben den Maßanfertigungen auch kostengünstigere Umbaumöglichkeiten.

In Bayern erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 unabhängig von den Bezügen der Pflegekasse (z. B. reguläres Pflegegeld / Sachleistung) ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

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