In der barrierefreien Küche bereiten Sie sich Ihre Mahlzeiten auch mit Gehhilfe selbständig zu. Bei der Gestaltung der Einrichtung nehmen die Küchenplaner Rücksicht auf den erweiterten Raum, der zum Drehen und Wenden notwendig ist. Die Größe dieser Bewegungsflächen entscheidet darüber, ob es sich bei der Räumlichkeit um eine barrierefreie oder eine rollstuhlgerechte Küche handelt. Welche Barrieren wollen Sie in Ihrer Küche beseitigen?
Sie haben Ihr Leben lang für Ihre Familie gekocht und wollen das so lange wie möglich beibehalten. Wenn Sie schon nicht mehr täglich für die gesamte Familie kochen, wollen Sie sich doch zumindest selbst versorgen können.
Solange Sie fit auf den Beinen sind, ist das auch kein Problem. Die alte, lieb gewonnene Küchenzeile reicht für diese Zwecke vollkommen aus. Erst der eingeschränkte Bewegungsradius, der sich durch die Nutzung eines Rollators oder eines Rollstuhls ergibt, zeigt die Notwendigkeit einer Adaption auf.
Bisher hat man als Betroffene/r nur die Option, sich selbst um den alters- oder rollstuhlgerechten Umbau seiner Küche zu kümmern. Barrierefreie Wohnungen sind nach wie vor rar, und das, obwohl viele Familien, alte Menschen und Menschen mit Behinderung händeringend nach solchen Appartements suchen. Dabei ist barrierefreies Bauen einer Studie zufolge bei kluger Konzeption und Planung nicht mit Mehrkosten verbunden.
Wenn Sie auf der Suche nach einer barrierefreien Wohnung sind, dann seien Sie vorsichtig bei Wohnungen, die als „barrierearm“ bezeichnet werden. Der Begriff bietet keinerlei Verbindlichkeit, weder in der Umsetzung der technischen Regeln nach DIN 18040-2 noch in der Ausstattung. Anders ist das beim Begriff „barrierefrei“: Bei einer als „barrierefrei“ – aber auch „rollstuhlgerecht“ – titulierten Wohnung darf man davon ausgehen, dass sie das geltende Baurecht, und damit die DIN 18040-2, erfüllt.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Küche zu einer barrierefreien Küche umbauen zu können:
Die Größe der Bewegungsflächen gilt auch für das barrierefreie Badezimmer.
Vergessen Sie nicht, Förderungen für den Umbau Ihrer Küche zu beantragen!
Ein weiterer Zuschuss, der für den Abbau von Barrieren in der Küche genutzt werden kann, kommt von der Pflegekasse. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person, wird jedoch nur an Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) vergeben.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier und in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Der Abbau von Barrieren liegt Bund, Ländern und Kommunen am Herzen. Daher wird der Umbau durch zahlreiche Programme und mit hohen Summen bezuschusst.
Barrierefreiheit in der Küche bedeutet, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch ohne fremde Hilfe alle Tätigkeiten wie gewohnt verrichten können. Mobiliar, Geräte, Kochutensilien sowie Steckdose und Lichtschalter müssen ohne Einschränkung erreichbar und nutzbar sein.
Laut DIN 18040-2 ist der Platz zum Drehen und Wenden das wichtigste Merkmal einer barrierefreien Küche. Hinzu kommen Ausstattungsmerkmale wie kurze Wege, angepasste oder höhenverstellbare Arbeitshöhen von Spüle, Herd und Arbeitsplatte. Für Rollstuhlfahrer sollten diese unterfahrbar sein, um für mehr Sicherheit zu sorgen.
Die Kosten richten sich nach den nötigen Umbaumaßnahmen. Für gehbehinderte Seniorinnen und Senioren können bereits ab 2.000 Euro entsprechende kleinere Umbauten vorgenommen werden. Braucht es indes eine Komplettlösung, kann die barrierefreie Küche auch bis zu rund 12.000 Euro kosten.
Als Grundvoraussetzung für eine barrierefreie Küche gilt ein möglichst großes Platzangebot. So sollte für Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm verfügbar sein. Rollstuhlfahrer benötigen etwa 150 x 150 cm.
Eine barrierefreie Küche umfasst keineswegs nur die speziell angepassten Küchenmöbel. Diese lassen sich in einigen Elementen beim Fachhändler bestellen oder werden vom Schreiner angefertigt. Jedoch gehört zur Barrierefreiheit in der Küche auch in baulicher Hinsicht einiges dazu. Von daher gibt es diese besondere Einrichtung nicht beim Möbeldiscounter. Stattdessen ist es stets eine sehr individuelle Planung, Anpassung und Ausführung.
In einer barrierefreien Küche sind unter anderem ein Induktionsherd, ein Backofen mit seitlicher Türöffnung sowie absenkbare Oberschränke sehr sinnvoll. Die Spüle sollte zudem flach und abgeschrägt sein. Außerdem ist eine Einhebel-Mischbatterie optimal. Um Stauraum zu schaffen, bieten sich beispielsweise anstelle der Unterschränke Rollcontainer an.
Grundsätzlich zählt der Umbau in eine barrierefreie Küche zu wohnfeldverbessernden Maßnahmen. Pflegebedürftige Menschen können also für den Küchenumbau bei der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000 Euro beantragen. Darüber hinaus fördert die KfW einen altersgerechten Umbau mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro oder mit einem Investitionszuschuss zur „Barrierereduzierung“. Bund und Länder haben ebenfalls spezielle Förderprogramme.
Durch den Ein- und Umbau einer barrierefreien Küche können sich ältere Damen und Herren weiterhin selbstständig und sicherer in ihrer Küche bewegen. Zudem sind alle Elemente in einer solchen Küche weitaus einfacher zu erreichen. Das ist komfortabel und kräfteschonend.
Nicht in jedem Fall müssen bereits vorhandene Küchenmöbel durch neue ersetzt werden. Oftmals können auch Liftsysteme und höhenverstellbare Tische oder Arbeitsflächen eine preiswerte Alternative sein.
Eine auf Barrierefreiheit ausgelegte Küche ist nur bedingt auch für Rollstuhlfahrer nutzbar. Denn diese benötigen generell mehr Platz und zudem Küchenmöbel, die keine Unterbauten aufweisen.
Bezüglich des Mobiliars gibt es für barrierefreie Küchen neben den Maßanfertigungen auch kostengünstigere Umbaumöglichkeiten.
In Bayern erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 unabhängig von den Bezügen der Pflegekasse (z. B. reguläres Pflegegeld / Sachleistung) ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben.
Fachautorin für Alter und Pflege
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