Sachleistungen, Pflegegeld & Co

Kombinationsleistungen in der Pflege

Wird seitens eines / einer Pflegebedürftigen die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes beansprucht, so werden die entstehenden Kosten über die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen beansprucht werden.

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

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    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01