Senioren, die Pflegesachleistungen oder Entlastungsleistungen beziehen und in einer WG mit mindestens zwei weiteren Pflegebedürftigen wohnen (Pflege WG) haben Anspruch auf 214 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat! Pro Person ist diese Anschubfinanzierung der Pflegeversicherung auf insgesamt 2.500 Euro und pro Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro begrenzt.
Fachautorin für Alter und Pflege
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Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.