Es gibt Dinge im Alltag, die mit zunehmendem Alter schwieriger werden. Eine Erkrankung oder eine eingeschränkte Mobilität führen oft dazu, dass Seniorinnen und Senioren bei der Körperpflege oder hinsichtlich der Ernährung auf Unterstützung angewiesen sind. In diesem Fall braucht es oftmals eine helfende Hand, um wieder zu mehr Wohlbefinden zu gelangen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen Teil der Grundpflege sind und wer diese leistet.
Zur Grundpflege gehören in erster Linie die Körperpflege, die Ernährung und die Aufrechterhaltung der Mobilität.
Pflegebedürftige Menschen sollen über die Grundpflege eine aktivierende Pflege
erhalten.
Das bedeutet, dass die unterstützende Pflege der Seniorinnen und Senioren
unter anderem dabei helfen soll, weitestgehend:
Ältere Herrschaften oder Menschen mit einer Erkrankung sollen trotz ihrer
Pflegebedürftigkeit durch die Grundpflege so weit wie möglich ihre Eigenständigkeit
behalten können.
Jede/r Versicherte hat einen Anspruch auf die pflegerische Grundversorgung. Seit 01.01.2016 besteht ein Anspruch auf Grundpflege und eine hauswirtschaftliche Versorgungsleistung für bis zu vier Wochen. Der Leistungsumfang und die Dauer hängen vom Grad der durch Alter oder Krankheit entstandenen Pflegebedürftigkeit ab. Rund 72% aller Pflegekräfte haben laut dem statistischen Bundesamt ihren Arbeitsschwerpunkt in der Grundpflege.
Umfang und Dauer der Grundpflege hängen vom Grad der Beeinträchtigung ab. Wer in einem niedrigen Pflegegrad eingestuft ist, muss dennoch auf keine Leistung verzichten. Denn auch mit dem Fokus auf weitere Entlastung im Alltag werden bestehende Fähigkeiten über die Grundpflege weiter gefördert. Dann aber auf eigene Kosten.
Generell unterscheidet man zwischen 4 Pflege- und Leistungsformen:
Unter der häuslichen Pflege versteht man die umfassende Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Überwiegend in den eigenen vier Wänden. Doch auch moderne Wohnformen für Seniorinnen und Senioren gehören dazu. Die Grundpflege ist ebenso wie die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung Teil der häuslichen Pflege
Etwa 80% aller Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut und versorgt.
Die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Pflege kann als Erweiterung der Grundpflege bestellt und genutzt werden. Sie gehört jedoch nur dann in dieses Leistungspaket, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Es ist also ein Rezept des behandelnden Arztes notwendig.
Bei der teilstationären Pflege werden die häusliche und die stationäre Pflege kombiniert. Betroffene Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf können weiterhin zu Hause wohnen. Sie werden aber stundenweise in Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen von Pflegefachkräften betreut und umsorgt.
Mitunter besteht die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Bei dieser Pflege- und Leistungsform werden pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe III in einer entsprechenden Einrichtung rund um die Uhr betreut und gepflegt.
Die Grundpflege unterteilt sich grundsätzlich in die 3 Teilbereiche Körperpflege/Hygiene, Ernährung und Mobilität. Je nach Bedarf und Verordnung können auch prophylaktische Maßnahmen dazu gehören. Alle Teilbereiche dienen zudem gleichzeitig der Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
In der Praxis unterscheidet man nach der kleinen und der großen Grundpflege. Die Hilfestellungen und Unterstützungsangebote unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Bei der kleinen Grundpflege werden überwiegend nur Hilfestellungen gegeben. Die große Grundpflege hingegen ist stets umfassend und vollständig für die einzelnen Bereiche. Pflegekassen fassen alle Leistungsbereiche der Grundpflege in Katalogen zusammen. Darin enthalten sind etwa 17 bis 30 Leistungspakete der kleinen und großen Grundpflege. Dieser Leistungskatalog unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Beaufsichtigung
Pflegeperson beobachtet und kontrolliert, ob der oder die Betroffene die tägliche Verrichtung sicher und umfassend durchführt
Unterstützung
Pfleger geben die nötige Hilfestellung, damit die pflegebedürftige Person eigenständig die Grundverrichtung durchführen kann
Anleitung
Zur Kontrolle, dass die Verrichtung täglich vom Pflegebedürftigen durchgeführt wird, gibt die Pflegeperson eine Erinnerung oder Anweisung.
Teilweise Übernahme
Hierzu zählt die kleine Grundpflege, da die pflegende Person nur in Teilen die täglichen Verrichtungen übernimmt.
Vollständige Übernahme
Ist die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage, die täglichen Verrichtungen durchzuführen, übernimmt die Pflegeperson diese komplett, wie in der großen Grundpflege.
Die Preise für die Grundpflege können bei den ambulanten Pflegediensten variieren. Zudem ist der Kostenfaktor abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der Seniorinnen und Senioren.
Durchschnittlich können Sie mit folgenden Kosten für die Grundpflege rechnen.
In welcher Höhe die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege übernimmt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Die Grundpflege selbst gilt als Pflegesachleistung und wird in ihrem Umfang ebenfalls vom Pflegegrad bestimmt.
Als pflegender Angehöriger erhalten Sie von der zuständigen Pflegekasse je nach Pflegegrad Ihres Angehörigen ein Pflegegeld. Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Grundpflege, übernimmt die Pflegekasse anteilmäßig diese Kosten. Sie gilt dann als Pflegesachleistung.
Pflegegrad 1 | 125 Euro Pflegegeld | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro Pflegegeld | 689 Euro ambulante Pflegesachleistung |
Pflegegrad 3 | 545 Euro Pflegegeld | 1298 Euro ambulante Pflegesachleistung |
Pflegegrad 4 | 728 Euro Pflegegeld | 1612 Euro ambulante Pflegesachleistung |
Pflegegrad 5 | 901 Euro Pflegegeld | 1995 Euro ambulante Pflegesachleistung |
Fachautorin für Alter und Pflege
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