Ansprüche. Leistungen. Zuschüsse.

Grundpflege

Es gibt Dinge im Alltag, die mit zunehmendem Alter schwieriger werden. Eine Erkrankung oder eine eingeschränkte Mobilität führen oft dazu, dass Seniorinnen und Senioren bei der Körperpflege oder hinsichtlich der Ernährung auf Unterstützung angewiesen sind. In diesem Fall braucht es oftmals eine helfende Hand, um wieder zu mehr Wohlbefinden zu gelangen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen Teil der Grundpflege sind und wer diese leistet.

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Was versteht man unter Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören in erster Linie die Körperpflege, die Ernährung und die Aufrechterhaltung der Mobilität.

Die Grundpflege und ihre Ziele

Pflegebedürftige Menschen sollen über die Grundpflege eine aktivierende Pflege
erhalten.

Das bedeutet, dass die unterstützende Pflege der Seniorinnen und Senioren
unter anderem dabei helfen soll, weitestgehend:

  • allein auf die Toilette zu gehen
  • sich selbst anzuziehen
  • eigenständig die tägliche Körperhygiene durchzuführen
  • selbstständig Nahrung zu sich zu nehmen

Ältere Herrschaften oder Menschen mit einer Erkrankung sollen trotz ihrer
Pflegebedürftigkeit durch die Grundpflege so weit wie möglich ihre Eigenständigkeit
behalten können.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Jede/r Versicherte hat einen Anspruch auf die pflegerische Grundversorgung. Seit 01.01.2016 besteht ein Anspruch auf Grundpflege und eine hauswirtschaftliche Versorgungsleistung für bis zu vier Wochen. Der Leistungsumfang und die Dauer hängen vom Grad der durch Alter oder Krankheit entstandenen Pflegebedürftigkeit ab. Rund 72% aller Pflegekräfte haben laut dem statistischen Bundesamt ihren Arbeitsschwerpunkt in der Grundpflege.

Der Leistungsumfang der Grundpflege

Umfang und Dauer der Grundpflege hängen vom Grad der Beeinträchtigung ab. Wer in einem niedrigen Pflegegrad eingestuft ist, muss dennoch auf keine Leistung verzichten. Denn auch mit dem Fokus auf weitere Entlastung im Alltag werden bestehende Fähigkeiten über die Grundpflege weiter gefördert. Dann aber auf eigene Kosten.

Die vier Leistungsformen

Generell unterscheidet man zwischen 4 Pflege- und Leistungsformen:

  • Grundpflege
    Unter dem Begriff Grundpflege werden bei den Pflegeversicherungen alle notwendigen und wiederkehrenden Pflegemaßnahmen zusammengefasst. Diese Maßnahmen werden an unterschiedlichen Orten durchgeführt.
  • Behandlungspflege
    Laut SGB V ist die medizinische Behandlungspflege Teil der häuslichen Krankenpflege. Sie beinhaltet medizinische Verordnungen des behandelnden Arztes und muss von ausgebildetem Pflegepersonal durchgeführt werden.
  • 24-Stunden-Pflege
    Bei der 24-Stunden-Pflege werden pflegebedürftige Menschen in den eigenen vier Wänden betreut und versorgt. Entweder sind die Betreuer rund um die Uhr vor Ort oder in ständiger Rufbereitschaft.
  • Palliativ-/Intensivpflege
    In der Palliativpflege geht es um die Begleitung und Versorgung sterbenskranker Menschen oder Personen mit degenerativen Erkrankungen zu Hause oder ambulant. Dazu gehört auch die angemessene Schmerzversorgung.

Die Grundpflege ist Teil der häuslichen Pflege

Unter der häuslichen Pflege versteht man die umfassende Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Überwiegend in den eigenen vier Wänden. Doch auch moderne Wohnformen für Seniorinnen und Senioren gehören dazu. Die Grundpflege ist ebenso wie die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung Teil der häuslichen Pflege

Etwa 80% aller Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut und versorgt.

Wann gehört die hauswirtschaftliche Versorgung nicht zur Grundpflege?

Die hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Pflege kann als Erweiterung der Grundpflege bestellt und genutzt werden. Sie gehört jedoch nur dann in dieses Leistungspaket, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Es ist also ein Rezept des behandelnden Arztes notwendig.

Teilstationäre Pflege

Bei der teilstationären Pflege werden die häusliche und die stationäre Pflege kombiniert. Betroffene Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf können weiterhin zu Hause wohnen. Sie werden aber stundenweise in Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen von Pflegefachkräften betreut und umsorgt.

Vollstationäre Pflege

Mitunter besteht die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Bei dieser Pflege- und Leistungsform werden pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe III in einer entsprechenden Einrichtung rund um die Uhr betreut und gepflegt.

Die Teilbereiche der Grundpflege

Die Grundpflege unterteilt sich grundsätzlich in die 3 Teilbereiche Körperpflege/Hygiene, Ernährung und Mobilität. Je nach Bedarf und Verordnung können auch prophylaktische Maßnahmen dazu gehören. Alle Teilbereiche dienen zudem gleichzeitig der Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Körperpflege

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Kämmen, Rasieren, Toilettengang
  • Materialwechsel bei Inkontinenz
  • Reinigung von Katheter, etc.

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung
  • Essen reichen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Pflege von Nahrungssonden

Mobilität

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Ausziehen
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Begleitung zu Arzt und Therapie

Kleine und große Grundpflege – wo liegen die Unterschiede?

In der Praxis unterscheidet man nach der kleinen und der großen Grundpflege. Die Hilfestellungen und Unterstützungsangebote unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Bei der kleinen Grundpflege werden überwiegend nur Hilfestellungen gegeben. Die große Grundpflege hingegen ist stets umfassend und vollständig für die einzelnen Bereiche. Pflegekassen fassen alle Leistungsbereiche der Grundpflege in Katalogen zusammen. Darin enthalten sind etwa 17 bis 30 Leistungspakete der kleinen und großen Grundpflege. Dieser Leistungskatalog unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

5 Formen der pflegerischen Hilfe

Beaufsichtigung

Pflegeperson beobachtet und kontrolliert, ob der oder die Betroffene die tägliche Verrichtung sicher und umfassend durchführt

Unterstützung

Pfleger geben die nötige Hilfestellung, damit die pflegebedürftige Person eigenständig die Grundverrichtung durchführen kann

Anleitung

Zur Kontrolle, dass die Verrichtung täglich vom Pflegebedürftigen durchgeführt wird, gibt die Pflegeperson eine Erinnerung oder Anweisung.

Teilweise Übernahme

Hierzu zählt die kleine Grundpflege, da die pflegende Person nur in Teilen die täglichen Verrichtungen übernimmt.

Vollständige Übernahme

Ist die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage, die täglichen Verrichtungen durchzuführen, übernimmt die Pflegeperson diese komplett, wie in der großen Grundpflege.

Der Kostencheck

Die Preise für die Grundpflege können bei den ambulanten Pflegediensten variieren. Zudem ist der Kostenfaktor abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der Seniorinnen und Senioren.

Durchschnittlich können Sie mit folgenden Kosten für die Grundpflege rechnen.

  • Kleine Grundpflege zwischen 15 Euro und 20 Euro
  • Große Grundpflege zwischen 25 Euro und 30 Euro

Finanzierungsmöglichkeiten und Kostenübernahme

In welcher Höhe die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege übernimmt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Die Grundpflege selbst gilt als Pflegesachleistung und wird in ihrem Umfang ebenfalls vom Pflegegrad bestimmt.

Als pflegender Angehöriger erhalten Sie von der zuständigen Pflegekasse je nach Pflegegrad Ihres Angehörigen ein Pflegegeld. Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Grundpflege, übernimmt die Pflegekasse anteilmäßig diese Kosten. Sie gilt dann als Pflegesachleistung.

Wer übernimmt die Grundpflege?

  • Angehörige
  • Mobile Pflegedienste
  • 24-Stunden-Betreuung

Wie viel Zeit beansprucht die Grundpflege?

    • Eine gute Grundpflege braucht eine gewisse Zeit. Jedoch richtet sich der Zeitaufwand nach der individuellen Einschränkung und dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit.

      Richtwert täglich:
    • 30 Minuten
    • 60 Minuten
    • bis zu 4 Stunden

Tipps für pflegende Angehörige

Sie pflegen Ihren Angehörigen selbst? 
Dann werden Ihnen die folgenden Tipps einiges erleichtern.
    • Bereiten Sie alles vor, damit Ihr Angehöriger es so leicht wie möglich hat.
    • Unterstützen Sie Ihren Angehörigen mit der nötigen Hilfestellung bei der eigenständigen Verrichtung.
    • Übernehmen Sie anschließend die Reinigung von benötigten Materialien.
    • Begleiten Sie Ihren Angehörigen in Ruhe wieder ins Bett oder zum Sessel.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, wird die Pflege eines Angehörigen viel Zeit beanspruchen. Gerade die Grundpflege ist ein nicht zu unterschätzender Zeitfaktor, der zum Teil auch körperlich Kraft kostet. Pflegende Angehörige können sich professionelle Unterstützung holen.

Themen

    • Pflegekurse
    • Tages- und Nachtpflege
    • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    • Hilfsmittel
    • Renten- und Krankenversicherung
    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
    • Pflegefreistellung
    • Pflegeunterstützungsgeld

Finanzielle Unterstützung

Pflegegrad 1125 Euro Pflegegeld
Pflegegrad 2316 Euro Pflegegeld689 Euro ambulante Pflegesachleistung
Pflegegrad 3545 Euro Pflegegeld1298 Euro ambulante Pflegesachleistung
Pflegegrad 4728 Euro Pflegegeld1612 Euro ambulante Pflegesachleistung
Pflegegrad 5901 Euro Pflegegeld1995 Euro ambulante Pflegesachleistung

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    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01