Auskunft. Hilfe. Begleitung.

Haushaltshilfe

Im Alter kann es manchmal schwierig sein, den Haushalt alleine zu bewältigen. Haushaltshilfen bieten eine wertvolle Unterstützung, um den Alltag angenehmer und stressfreier zu gestalten. Von der Reinigung des Hauses über das Einkaufen bis hin zur Zubereitung von Mahlzeiten - Haushaltshilfen sind qualifizierte Fachkräfte, die Ihnen dabei helfen, Ihren Haushalt in Ordnung zu halten. In unserem umfangreichen Leitfaden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Haushaltshilfen, deren Qualifikationen und wie Sie die passende Unterstützung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden können.

Weiterlesen

Häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfen

Wie die Bezeichnung bereits verrät, handelt es sich dabei um eine Person, welche Hilfe und Unterstützung bei der Haushaltsführung gibt.

Ist der monatliche Zuschuss für Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann auch die Haushaltshilfe als eine solche beantragt und bezuschusst werden. In der Regel wird dies dann jedoch von mobilen Pflegediensten übernommen.

In einem Senioren-Haushalt übernimmt die Haushaltshilfe alle täglichen Aufgaben, welche ältere Herrschaften aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst wahrnehmen oder erledigen können. Dazu gehören unter anderem Einkaufen, Reinigung des Haushalts und der Wäsche sowie die Zubereitung der Mahlzeiten.

Wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe liegen, richtet sich in erster Linie nach der vereinbarten Arbeitszeit. Darüber hinaus kann der Stundenlohn variieren. Ein guter Richtwert ist der deutschlandweit geltende gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro. Angelehnt an die Tarife des DHB-Netzwerk Haushalt können die Stundenlöhne je nach Bundesland zwischen 15 und 20 Euro brutto variieren.

Ist der Einsatz einer Haushaltshilfe aus medizinischen Gründen notwendig, trägt die zuständige Krankenkasse auch die Kosten dafür.

Liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für eine Haushaltshilfe. Entweder über den monatlichen Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.

Eine 24-Stunden-Betreuung

Wer mit seinem Berater oder seiner Beraterin unzufrieden ist, hat die Möglichkeit, den Beratungsanbieter zu wechseln. Bei gesundheitsrechtlichen Angelegenheiten hilft die Unabhängige Patientenberatung (UPD) weiter. 

Für pflegebedürftige Versicherte zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nur für ehrenamtliche Haushalts- und Nachbarschaftshilfen oder für nach § 45 SGB XI zertifizierte Pflegedienste mit diesem Leistungsangebot.

In Ausnahmefällen können auch Familienmitglieder als Haushaltshilfe für einen pflegebedürftigen Angehörigen einspringen und den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat erhalten. Allerdings nur dann, wenn der beauftragte Pflegedienst keine Kapazität für diese Aufgabe erbringen kann. Genaue Informationen gibt die zuständige Pflegekasse.

Kostenlose Beratung vor Ort anfordern!

    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01