Niemand muss heute im Alter auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Auch dann nicht, wenn man bestimmte Pflegeformen ablehnt. Betreutes Wohnen stellt in vielen Fällen eine gute Alternative dar. Machen Sie sich hier mit dieser unter Seniorinnen und Senioren immer beliebter werdenden Wohnform bekannt.
7.000
315.000
Ganz preiswert ist das betreute Wohnen für betagte Menschen nicht.
Grundsätzlich müssen Sie hier zunächst die ortsüblichen Mietpreise zugrunde legen. Zu diesen Kosten hinzu kommen bis zu 20 Prozent für spezielle Leistungen wie Hausnotruf, Hausmeisterservice usw. Allerdings kann beispielsweise das Pflegegeld gegenverrechnet werden.
Optionale Kostenaufstellung
1. Mietkosten inklusive Nebenkosten | € | 800 – 1.700 |
2. Hausmeister | € | 0 – 200 |
3. 24-Stunden-Hausnotruf | € | 0 – 60 |
4. Betreuungspauschale | € | 100 – 200 |
5. Standardleistungen | € | 60 – 150 |
6. Wahlleistungen | € | 100 – 200 |
7. mobiler Pflegedienst | € | 0 – 900 |
Zusätzlich muss beim Umzug in eine betreute Wohneinrichtung mit diesen einmaligen Kosten gerechnet werden:
1. Mietkaution | € | 800 – 1.700 |
2. Eventuelle Maklergebühren | € | 0 – 200 |
3. Umzugskosten | € | 0 – 60 |
Pflegebedürftige können in einem betreuten Wohnprojekt die gleichen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wie Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden.
Förderungen, Zuschüsse
Kranken- und Pflegekassen bieten:
Pflegebedürftige können in einem betreuten Wohnprojekt die gleichen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wie Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden.
Förderungen, Zuschüsse
Kranken- und Pflegekassen bieten:
So vorteilhaft das betreute Wohnen auch ist: Es gibt auch hier selbstverständlich Alternativen.
Betreutes Wohnen bedeutet für ältere Menschen mit oder ohne Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben in einem altersgerechten Umfeld. Neben den baulichen Besonderheiten sind es vor allem die helfenden oder pflegerischen Betreuungsangebote, die Seniorinnen und Senioren im Alltag jederzeit vor Ort und bei Bedarf nutzen können..
Mit zunehmendem Alter gelingt die Bewältigung des Alltags mitunter in manchen Bereichen nur schwer. Seniorinnen und Senioren können im betreuten Wohnen selbstbestimmt leben und dennoch von einer altersgerechten Grundversorgung und speziellen Betreuungsangeboten profitieren.
Das betreute Wohnen muss nicht im herkömmlichen Sinne beantragt werden. Im persönlichen Umfeld reicht es, den ambulanten Pflegedienst vor Ort mit der Unterstützung zu beauftragen. Ist ein Umzug in eine entsprechende Wohnanlage geplant, genügt ein Gespräch mit dem jeweiligen Betreiber und Vermieter sowie die Anmietung des neuen Wohnumfeldes selbst.
Üblicherweise gehören zu den Grundleistungen ein haustechnischer Service, die Bereitstellung eines 24-Stunden-Notrufsystems sowie spezielle, auf ältere Menschen abgestimmte Betreuungsleistungen.
Neben der ortsüblichen Miete kommen beim betreuten Wohnen zusätzliche Kosten für die jeweiligen Grundleistungen hinzu. Diese können zwischen 60 und 150 Euro pro Monat variieren.
Um die Vorteile des betreuten Wohnens zu nutzen, ist ein Umzug in eine entsprechende Wohnanlage nicht zwingend erforderlich. Über den ambulanten Pflegedienst kann diese Wohnform auch zu Hause praktiziert werden.
Wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch, können Seniorinnen und Senioren für das betreute Wohnen Wohngeld oder finanzielle Hilfe vom Sozialamt beantragen.
Alternativ zum betreuten Wohnen in einer entsprechenden Wohnanlage können ältere Menschen auch die Pflege durch Angehörige, die 24 Stunden Betreuung zu Hause oder den Umzug in ein Pflege- und Altenheim für sich nutzen.
Um die Vorteile des sogenannten Service-Wohnens in Anspruch nehmen zu können, müssen Seniorinnen und Senioren keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Diese besondere Wohnform ist vor allem auf jene Menschen ausgerichtet, die im Alter oder im Krankheitsfalle auf eine gewisse Unterstützung angewiesen sind. Doch auch rüstige Rentner können das betreute Wohnen nutzen, um selbstbestimmt und im Umfeld von Gleichaltrigen ihren Lebensabend zu verbringen.
Fachautorin für Alter und Pflege
Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.
Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.