Gesetze. Normen. Wohnen.

Betreutes Wohnen – eine gute Alternative

Niemand muss heute im Alter auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Auch dann nicht, wenn man bestimmte Pflegeformen ablehnt. Betreutes Wohnen stellt in vielen Fällen eine gute Alternative dar. Machen Sie sich hier mit dieser unter Seniorinnen und Senioren immer beliebter werdenden Wohnform bekannt.

Weiterlesen

Was ist Betreutes Wohnen?

Per Definition spricht man von betreutem Wohnen, wenn Menschen im fortgeschrittenen Alter oder mit gewissen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen in einer altersgerechten Wohnung oder Wohnanlage leben, in denen ihnen pflegerische und unterstützende Betreuung nach Bedarf gewährleistet werden kann.
FÜR JEDEN DIE BEDARFSGERECHTE UNTERSTÜTZUNG.
DIE EIGENVERANTWORTLICHKEIT BLEIBT.
EINE PERSÖNLICH GESTALTBARE PRIVATSPHÄRE.
HILFS- UND DIENSTLEISTUNGSANGEBOTE IM NÄHEREN UMFELD NUTZEN.
IM GEWOHNTEN UMFELD BLEIBEN.
NEUE BEKANNTSCHAFTEN MACHEN.
SICH NOCH EINMAL VERLIEBEN.
IN GESELLSCHAFT ALT WERDEN.
JEDERZEIT IN DIE EIGENEN VIER WÄNDE ZURÜCKZIEHEN.

Was ist Betreutes Wohnen?

betreute Wohneinrichtungen in Deutschland

7.000

flexibel betreute Menschen

315.000

Pro

  • individuell und selbstbestimmt leben
  • Beratung und Betreuung durch Fachpersonal
  • Barrierefreiheit und haustechnische Grundversorgung
  • zusätzliche Serviceleistungen buchbar

Contra

  • Umzug in eine neue Umgebung fällt manchmal schwer
  • bei schwerster Pflegebedürftigkeit ist ein erneuter Umzug oft unausweichlich
  • Freizeitangebote müssen teilweise selbst organisiert werden
  • überwiegend gleichaltrige Nachbarn

Der Kostencheck

Ganz preiswert ist das betreute Wohnen für betagte Menschen nicht.

Grundsätzlich müssen Sie hier zunächst die ortsüblichen Mietpreise zugrunde legen. Zu diesen Kosten hinzu kommen bis zu 20 Prozent für spezielle Leistungen wie Hausnotruf, Hausmeisterservice usw. Allerdings kann beispielsweise das Pflegegeld gegenverrechnet werden.

Optionale Kostenaufstellung

1. Mietkosten inklusive Nebenkosten800 – 1.700
2. Hausmeister0 – 200
3. 24-Stunden-Hausnotruf0 – 60
4. Betreuungspauschale100 – 200
5. Standardleistungen60 – 150
6. Wahlleistungen100 – 200
7. mobiler Pflegedienst0 – 900

Zusätzlich muss beim Umzug in eine betreute Wohneinrichtung mit diesen einmaligen Kosten gerechnet werden:

1. Mietkaution800 – 1.700
2. Eventuelle Maklergebühren0 – 200
3. Umzugskosten0 – 60

Der Kostencheck

Pflegebedürftige können in einem betreuten Wohnprojekt die gleichen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wie Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden.

Förderungen, Zuschüsse

Kranken- und Pflegekassen bieten:

  • Pflegegeld entsprechend des eingestuften Pflegegrades
  • Pflegesachleistungen
  • Kurz- und Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettensitz usw.
  • Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen
  • Darüber hinaus gibt es auch Wohngeld und andere unterstützende Sozialleistungen von den örtlichen Leistungsträgern.

Pflegeleistungen gibt es auch beim betreuten Wohnen

Pflegebedürftige können in einem betreuten Wohnprojekt die gleichen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wie Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden.

Förderungen, Zuschüsse

Kranken- und Pflegekassen bieten:

  • Pflegegeld entsprechend des eingestuften Pflegegrades
  • Pflegesachleistungen
  • Kurz- und Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettensitz usw.
  • Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen
  • Darüber hinaus gibt es auch Wohngeld und andere unterstützende Sozialleistungen von den örtlichen Leistungsträgern.

Geeignet für alle mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Prinzipiell eignet sich das betreute Wohnen für jeden Menschen, der auf Hilfe angewiesen ist. Diese Wohnform ist üblicherweise auf Personen ausgerichtet, die noch weitestgehend selbstständig sind und ihren Lebensabend aktiv selbst gestalten können.
  • Doch auch Seniorinnen und Senioren mit einer gewissen Pflegebedürftigkeit können aus dem „Wohnen mit Service“ ihre Vorteile ziehen. Denn in der Gesellschaft Gleichaltriger bekommen sie ein wenig „Extra-Betreuung“, die es ihnen oft ermöglicht, entsprechend ihren Fähigkeiten so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben.

Von Barrierefreiheit bis Treppenlift – Stichworte für die Wahl des Senioren Domizils

  • Lage des Domizils inklusive Erreichbarkeit von Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel
  • Serviceangebote in der Wohnanlage
  • Größe und Ausstattung der Wohneinheit
  • Wahl- und Grundleistungen
  • Barrierefreiheit
  • Treppenlift

Betreutes Wohnen im Ausland

Etwa 1% der deutschen Seniorinnen und Senioren verbringen ihren Lebensabend im Ausland. Auch dort kann man sich in einem betreuten Wohnobjekt einmieten und erhält ähnlich gute Unterstützungs- und Betreuungsangebote wie hierzulande. Allerdings werden Betreuer und Pflegefachkräfte Einheimische, und damit keine deutschen Muttersprachler sein.

Betreute Wohneinrichtungen im Ausland finden
Eine für Sie optimal betreute Wohneinrichtung im Ausland finden Sie über Immobilienportale und Immobilienmakler, die sich auf dieses Segment spezialisiert haben.
Hilfreiche Orientierung geben beispielsweise:
beste-seniorenheime.de
Immobilienscout24.de

Vertragliche Regelungen

Auch beim betreuten Wohnen wird ein Mietvertrag geschlossen. Sofern Sie kein Wohneigentum mit Betreuung erwerben. Er regelt alle Rechte und Pflichten sowie die Nutzungsbedingungen zwischen Vermieter und Mieter.

Neben dem Miet- oder Kaufvertrag wird aber auch ein Betreuungsvertrag geschlossen. In letzterem werden unter anderem die Grund- und Wahlleistungen klar definiert. Geregelt werden hier:

- Rechte und Pflichten
- Leistungen im Rahmen der obligatorischen Betreuung
- Zusätzliche Wahl- und Sonderleistungen
- Zeitliche Absprachen
- Entgelte

Grund- und Wahlleistungen – Wo ist der Unterschied?

Während Grundleistungen zum Konzept des Betreuten Wohnens gehören und somit für jeden Bewohner gleichermaßen zur Verfügung stehen, sind die Wahlleistungen individuell und nach Bedarf buchbar.

Grundleistungen

  • Hausmeisterservice
  • Hausnotruf
  • Betreuungsleistung in Form von Beratungsangeboten, Fachpersonal/Betreuer usw.

Wahlleistungen

  • Reparaturdienste
  • Essensservice
  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Begleitdienste
  • Fahrdienste
  • Pflegehilfsmittel usw.

Alternativen zum betreuten Wohnen

So vorteilhaft das betreute Wohnen auch ist: Es gibt auch hier selbstverständlich Alternativen.

Häufige Fragen zum Thema Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bedeutet für ältere Menschen mit oder ohne Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben in einem altersgerechten Umfeld. Neben den baulichen Besonderheiten sind es vor allem die helfenden oder pflegerischen Betreuungsangebote, die Seniorinnen und Senioren im Alltag jederzeit vor Ort und bei Bedarf nutzen können..

Mit zunehmendem Alter gelingt die Bewältigung des Alltags mitunter in manchen Bereichen nur schwer. Seniorinnen und Senioren können im betreuten Wohnen selbstbestimmt leben und dennoch von einer altersgerechten Grundversorgung und speziellen Betreuungsangeboten profitieren.

Das betreute Wohnen muss nicht im herkömmlichen Sinne beantragt werden. Im persönlichen Umfeld reicht es, den ambulanten Pflegedienst vor Ort mit der Unterstützung zu beauftragen. Ist ein Umzug in eine entsprechende Wohnanlage geplant, genügt ein Gespräch mit dem jeweiligen Betreiber und Vermieter sowie die Anmietung des neuen Wohnumfeldes selbst.

Üblicherweise gehören zu den Grundleistungen ein haustechnischer Service, die Bereitstellung eines 24-Stunden-Notrufsystems sowie spezielle, auf ältere Menschen abgestimmte Betreuungsleistungen.

Neben der ortsüblichen Miete kommen beim betreuten Wohnen zusätzliche Kosten für die jeweiligen Grundleistungen hinzu. Diese können zwischen 60 und 150 Euro pro Monat variieren.

Um die Vorteile des betreuten Wohnens zu nutzen, ist ein Umzug in eine entsprechende Wohnanlage nicht zwingend erforderlich. Über den ambulanten Pflegedienst kann diese Wohnform auch zu Hause praktiziert werden.

Wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch, können Seniorinnen und Senioren für das betreute Wohnen Wohngeld oder finanzielle Hilfe vom Sozialamt beantragen.

Alternativ zum betreuten Wohnen in einer entsprechenden Wohnanlage können ältere Menschen auch die Pflege durch Angehörige, die 24 Stunden Betreuung zu Hause oder den Umzug in ein Pflege- und Altenheim für sich nutzen.

Um die Vorteile des sogenannten Service-Wohnens in Anspruch nehmen zu können, müssen Seniorinnen und Senioren keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Diese besondere Wohnform ist vor allem auf jene Menschen ausgerichtet, die im Alter oder im Krankheitsfalle auf eine gewisse Unterstützung angewiesen sind. Doch auch rüstige Rentner können das betreute Wohnen nutzen, um selbstbestimmt und im Umfeld von Gleichaltrigen ihren Lebensabend zu verbringen.

Kostenlose Beratung vor Ort anfordern!

    Claudia Felbermayer - Beratung

    Claudia Seefeld

    Fachautorin für Alter und Pflege

    Der Inhalt auf dieser Seite wurde fachlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren Quellen haben oder noch nicht aktualisierte Daten (z. B. wegen aktueller Änderungen von Gesetzen / Vorschriften) entdecken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Wir sind bemüht, den Inhalt auf unseren Seiten stets aktuell zu halten und auf Basis neuer Entwicklungen im Pflegerecht zu erweitern.

    Sie haben weitere Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse?

    Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist die offizielle Auskunftsstelle bei Fragen zu Angeboten / Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen in Deutschland.

    Fragen zur Pflegeversicherung:
    030 / 340 60 66 – 02
    Fragen zur Krankenversicherung:
    030 / 340 60 66 – 01